Geplanter Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil

Zusammenfassung

Der geplante Neubau der JVA Rottweil am Standort Esch mit 500 Haftplätzen wird nach der Kostenermittlung des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg vom Oktober 2017 voraussichtlich 182 Mio. Euro kosten. Das sind 64 Mio. Euro mehr als der ursprünglich im Juli 2017 genannte Kostenrahmen von 118 Mio. Euro. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg begründet mehr als 38 Mio. Euro allein mit standortbezogenem Mehraufwand. Ferner prognostiziert der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg eine Baupreissteigerung von 25 Mio. Euro bis zur Fertigstellung der Justizvollzugsanstalt (Projektdarstellung vom 27.10.2017, S. 6, DAW Muster 222, Vermögen und Bau Baden-Württemberg). Die Gesamtbaukosten werden dann voraussichtlich 207 Mio. Euro betragen.

Ursächlich hierfür ist insbesondere das ausgewählte Baugrundstück Esch mit einem wenig geeigneten Baugrund, welliger Topografie sowie langen Anbindungswegen zur öffentlichen Erschließung. Zudem kann von erheblichen wasser- und naturschutzrechtlichen Auflagen ausgegangen werden. Auch Vorschläge aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren, wie eine verringerte Geschossigkeit der Gebäude oder die landschaftsplanerische Einbindung der Außensicherung, führen zu einem Mehraufwand.

Die Baukosten je Haftplatz werden in Rottweil am Standort Esch voraussichtlich 370.000 Euro betragen. Der Rechnungshof hat indexbereinigte Kennwerte von Baukosten je Haftplatz gebildet und ein Benchmark erstellt. Wir stellten fest, dass bei bundesweit zehn vergleichbaren Justizvollzugsanstalten lediglich Kosten zwischen 140.000 und 240.000 Euro je Haftplatz entstanden.

Ein zweistufiger Realisierungswettbewerb wurde im Juli 2017 gestartet. In den Wettbewerbsunterlagen wurden Gesamtkosten noch mit den ursprünglichen Kosten von 118 Mio. Euro beziffert (Wettbewerbsbekanntmachung vom 07.07.2017 von Vermögen und Bau Baden-Württemberg). Das abschließende Wettbewerbsergebnis wird im Sommer 2018 erwartet.

Der Rechnungshof stellt die Notwendigkeit eines Neubaus im Raum Rottweil keineswegs in Abrede. Auch wird nicht verkannt, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligt wurden und vor der Standort-Entscheidung eine engagierte zehnjährige Suche der Landesverwaltung vorangegangen war. Gleichwohl darf der jetzige Planungsstand mit der Standortentscheidung für das Grundstück Esch nicht zu einem unkontrollierbaren Kostenrisiko für den Landeshaushalt werden. Erhebliche Kosten ließen sich einsparen, wenn ein geeigneteres Grundstück gewählt würde, gegebenenfalls auch außerhalb der Gemarkung Rottweil. Beispielsweise wurde der Standort Zimmern-Süd bereits im Januar 2012 aufgrund fehlender Mehrheit im Gemeinderat von Zimmern ob Rottweil nicht weiter verfolgt. Auch der Standort Rottweil-Esch wurde zunächst vom Gemeinderat der Stadt Rottweil abgelehnt. Unbeachtet der ablehnenden Haltung von Zimmern ob Rottweil liegt der Standort Rottweil-Esch in ähnlicher Entfernung zum Ortskern der Gemeinde Zimmern ob Rottweil wie der Standort Zimmern-Süd.

Da der Standort Zimmern-Süd in der vergleichenden Prüfung vom Februar 2010 den ersten Rang unter sechs Standorten eingenommen hat, wäre es geboten gewesen, diesen Standort weiter zu untersuchen. Der Standort Zimmer-Süd bietet einen unmittelbaren Autobahnanschluss sowie die Verkehrspolizeidirektion Zimmern ob Rottweil in nächster Nähe. Die Verwaltung hat es versäumt, mit der Gemeinde Zimmern ob Rottweil über den Standort Zimmern-Süd nachdrücklich zu verhandeln.

Der Rechnungshof informiert den Landtag über den jetzt benannten Mehraufwand und stellt das geplante Vorhaben am Standort Rottweil-Esch infrage. Die Ressorts müssen sich jetzt eindeutig äußern, ob der gewählte Standort tatsächlich alternativlos ist. Selbst wenn die bisherigen Ausgaben für die Standortuntersuchungen, den Wettbewerb und den Grunderwerb von 3,8 Mio. Euro als verloren betrachtet werden müssten, könnte die Wahl eines wirtschaftlichen Standorts den Landeshaushalt um 30 bis 35 Mio. Euro entlasten.


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