Personen

Der Rechnungshof ist eine Kollegialbehörde bestehend aus sieben Mitgliedern. Er setzt sich aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin sowie den Leiterinnen und Leitern der fünf Fachabteilungen zusammen. Gemeinsam bilden sie den Senat, das Entscheidungsgremium des Rechnungshofs. Im Senat wird regelmäßig gemeinschaftlich über die Feststellung von Prüfungsergebnissen und Empfehlungen entschieden.

Die sieben Mitglieder des Rechnungshofs sind nach Art. 83 der Landesverfassung sachlich und persönlich richterlich unabhängig, also nur dem Gesetz unterworfen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Regierung, Parteien oder sonstige Betroffene Einfluss nehmen können. Der Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten muss der Landtag zustimmen.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden die Mitglieder des Rechnungshofs von Prüferinnen und Prüfern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Präsidialabteilung unterstützt.

Die Präsidentin

Die Vizepräsidentin

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N.N.

Vizepräsident

Der Senat setzt sich zusammen aus Präsident, Vizepräsidentin und den Leiterinnen und Leitern der fünf Fachabteilungen.

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N.N.

Vizepräsident

Bild des Senatsmitglieds des Rechnungshofs Baden-Württemberg Hr. Knapp
Andreas Knapp

Abteilung I – Abteilungsleiter

Bild des Senatsmitglieds des Rechnungshofs Baden-Württemberg Hr. Walch
Dr. Georg Walch

Abteilung II – Abteilungsleiter

Bild des Senatsmitglieds des Rechnungshofs Baden-Württemberg Fr. Dette
Dr. Hilaria Dette

Abteilung III – Abteilungsleiterin

Bild des Senatsmitglieds des Rechnungshofs Baden-Württemberg Hr. Nickerl
Lothar Nickerl

Abteilung IV – Abteilungsleiter

Bild des Senatsmitglieds des Rechnungshofs Baden-Württemberg Hr. Keitel
Georg Keitel

Abteilung V – Abteilungsleiter

Bild des Leiters der Präsidialabteilung des Rechnungshofs Baden-Württemberg Hr. Böcker
Dr. Nicolai Böcker

Leiter der Präsidialabteilung