Der Rechnungshof

Der Rechnungshof gliedert sich in die Präsidialabteilung und sechs Prüfabteilungen. Die Prüfabteilungen sind für bestimmte Ressorts der Landesregierung zuständig oder nehmen Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr.

Abteilung P/Prüfungen

prüft den Landtag, das Staatsministerium und den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Verfügungsbeträge der Einzelpläne sowie Grundsatzfragen zum Sponsoring. 

Abteilung I

prüft  im Bereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Dazu gehören sämtliche Hochschulen, kulturelle Einrichtungen und Studierendenwerke sowie die Universitätsklinika. 

Weitere Prüfbereiche sind der Südwestrundfunk (SWR) und die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) sowie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. 

Abteilung II

prüft im Bereich des Ministeriums für Finanzen, des Ministeriums der Justiz und für Migration, des Verfassungsgerichtshofes und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. 

Weitere Prüfbereiche sind Grundsatzfragen der Haushaltspolitik und des Haushaltsrechts, die Gesamtrechnungsprüfung mit Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung, Landesbetriebe, allgemeine Haushaltsthemen und Steuern.

Abteilung III

prüft  im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz. 

Weitere Prüfbereiche sind die Betätigungen des Landes bei Betrieben und Unternehmen, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, sowie Querschnittsprüfungen im Bereich Personal.

Abteilung IV

prüft  im Bereich des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen sowie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. 
Weitere Prüfbereiche sind als Querschnittsaufgaben Organisations-, Personalbedarfs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie Prüfungen der IT-Organisation und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung.

Abteilung V

prüft im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen.

Weitere Prüfbereiche sind Zuwendungen des Landes für Baumaßnahmen sowie die Staatliche Hochbauverwaltung. 

Abteilung P/Verwaltung

ist zuständig für zentrale Verwaltungsaufgaben im Bereich Personal, Haushalt, Organisation und Informationstechnik sowie Grundsatzangelegenheiten.

Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung der Hausspitze als auch der gesamten Finanzkontrolle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.