Wegweiser zur Denkschrift 2023 - Rechnungshof Baden-Württemberg präsentiert die Denkschrift 2023

  • Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen
  • Der Rechnungshof gibt in diesem Jahr in 21 Einzelbeiträgen zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung

 

Beitrag Nr. 1:
Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2021
(S. 13 ff.)

Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes war 2021 geordnet
Der Rechnungshof hat den Haushaltsvollzug und die Haushaltsrechnung des Landes 2021 geprüft und keine wesentlichen Beanstandungen. In der vorliegenden Denkschrift 2023 stellt er fest, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung geordnet war.

Das Land erzielte 2021 einen Kassenüberschuss von 5 Mrd. Euro. Dem lagen Einnahmen von 75 Mrd. Euro und Ausgaben von 70 Mrd. Euro zugrunde. Die Haushaltsreste sind gegenüber 2020 um etwa 1 Mrd. Euro angestiegen. Daraus folgt ein Rechnungsüberschuss von 4 Mrd. Euro, der grundsätzlich zur Finanzierung künftiger Haushalte bereitstand.

Beitrag Nr. 2:
Vermögensrechnung 2021 (S. 23 ff.)
Die Vermögensrechnung 2021 weist ein Vermögen des Landes von 85,6 Mrd. Euro aus. Dem stehen Verbindlichkeiten von 60,5 Mrd. Euro und Rückstellungen von 210,3 Mrd. Euro gegenüber
Die Gesamtsumme der Vermögensrechnung liegt bei 270,8 Mrd. Euro. Dem Vermögen von 85,6 Mrd. Euro stehen Rückstellungen von 210,3 Mrd. Euro und Verbindlichkeiten von 60,5 Mrd. Euro gegenüber.

Die Summe der Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit 270,8 Mrd. Euro überschreitet das Vermögen um 185,2 Mrd. Euro. Diese Differenz wird als Saldo auf der Aktivseite der Vermögensrechnung ausgewiesen. Der Saldo ist gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Mrd. Euro zurückgegangen. Ursächlich hierfür sind sowohl der Rückgang der Summe der Rückstellungen und Verbindlichkeiten als auch die Steigerung des Vermögens.

Wie in den Vorjahren stellen die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit 202,5 Mrd. Euro die bedeutendste Position der Vermögensrechnung dar. Diese haben einen Anteil von 74,8 Prozent an der Gesamtsumme der Vermögensrechnung.

Beitrag Nr. 3:
Entwicklung des Landeshaushalts (S. 36 ff.)
2022 höchste Steuereinnahmen seit Gründung des Landes
Die Gesamt-Einnahmen des Landes betrugen 72,1 Mrd. Euro in 2022. Die Ausgaben lagen bei 65,5 Mrd. Euro. Daraus ergibt sich ein Rekord-Kassenüberschuss von 6,6 Mrd. Euro für 2022. Die Einnahmen und Ausgaben gingen gegenüber 2021 zurück. Mit 3,5 Mrd. Euro erzielte das Land einen deutlich positiven Finanzierungssaldo.

Die größte Einnahmeposition bildeten die Steuereinnahmen. Mit 46,6 Mrd. Euro markieren sie den Spitzenwert in der Landesgeschichte.

Die Personalausgaben des Landes betrugen 19,5 Mrd. Euro in 2022. Allerdings beinhaltet dieser Wert nicht die Ausgaben für das Personal bei den Landesbetrieben. Diese Zahlen liegen im Moment noch nicht vor.

Das Land hat im abgelaufenen Jahr 958 Mio. Euro Schulden getilgt. Der Schuldenstand verringerte sich so auf 58,7 Mrd. Euro.

Der Rechnungshof gibt zu bedenken, dass trotz der positiven Haushaltsentwicklung in 2022 noch große Lücken in der Finanzplanung für 2025 und 2026 klaffen. Dies sollte die Landesregierung bei der Bildung von Ausgaberesten berücksichtigen.

Beitrag Nr. 4:
Schuldenbremse (S. 64 ff.)
Rechnungshof empfiehlt, 2023 möglichst auf neue Kredite zu verzichten
In Baden-Württemberg gilt seit 2020 die Schuldenbremse. Zum Ausgleich konjunkturell schwacher Phasen sind Kredite weiterhin grundsätzlich zulässig. Sofern sich die konjunkturelle Lage innerhalb eines Haushaltsjahres verbessert, kann dies nachträglich Auswirkungen auf die zulässige Kreditaufnahme haben.

Entsprechend der Landeshaushaltsordnung ist jeweils am Jahresende die zulässige Kreditaufnahme mit den dann vorliegenden realen Konjunkturdaten neu zu ermitteln. Hat das Land im Haushaltsvollzug tatsächlich mehr Kredite aufgenommen, als nach der Nachbetrachtung zulässig, wird das Kontrollkonto des Landes - wie 2020 und 2021 - mit einem negativen Betrag belastet. Ist das Kontrollkonto insgesamt negativ, ist auf seinen Ausgleich hinzuwirken.

Für 2022 stehen die maßgeblichen Konjunkturdaten aktuell noch nicht fest. Aufgrund der vorläufigen Werte ist aber zu erwarten, dass das Kontrollkonto auch in diesem Jahr mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag belastet wird.

Für 2023 sieht das Haushaltsgesetz auf Basis der Konjunkturerwartung vom Herbst 2022 neue Konjunkturkredite von bis zu 1,3 Mrd. Euro vor. Vor dem Hintergrund der unklaren konjunkturellen Lage empfiehlt der Rechnungshof, die Herbstprognose zur konjunkturellen Entwicklung der Bundesregierung abzuwarten und erst dann über die Aufnahme neuer Kredite zu entscheiden. Sollte die aufgrund der Konjunkturdaten dann zulässige Kreditaufnahme geringer sein, als die im Haushalt veranschlagten 1,3 Mrd. Euro, rät der Rechnungshof, insoweit auf neue Kredite zu verzichten.

Beitrag Nr. 5:
Gebühreneinnahmen des Landes (S. 71 ff.)
Die Ministerien müssen landesrechtlich geregelte Gebühren regelmäßiger anpassen
Die Ministerien passen die landesrechtlich geregelten Gebühren nicht regelmäßig an. Dadurch entgehen dem Land Einnahmen in Millionenhöhe.

Für die Ministerien besteht die gesetzliche Pflicht, die Gebühren spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen. Die Ressorts haben die Gebühren von 2011 bis 2022 zu selten angepasst. Viele Gebühren blieben elf Jahre unverändert, obwohl die Pauschalkosten des Landes in diesem Zeitraum um 29 Prozent gestiegen sind.
Der Rechnungshof empfiehlt, die Gebühren regelmäßig an die Kostenentwicklung anzupassen und die Überprüfung der Gebühren zu dokumentieren.

Beitrag Nr. 6:
Landesanstalt für Kommunikation (S. 81 ff.)
Landesanstalt für Kommunikation sollte sich auf gesetzliche Kernaufgaben konzentrieren
Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) geprüft, die im Wesentlichen aus einem Teil der in Baden-Württemberg gezahlten Rundfunkbeiträge finanziert wird.

Die Kernaufgaben der Landesanstalt sind die Zulassung privater Rundfunkveranstalter und die Aufsicht über den privaten Rundfunk. Für diese Aufgabe ist die LFK nach Auffassung des Rechnungshofs ausreichend ausgestattet und nimmt diese Aufgabe sachgerecht und effektiv wahr.

Veränderungspotenziale sieht der Rechnungshof dagegen bei den Förderaufgaben der LFK: Der Rechnungshof empfiehlt, die Förderung der Medienkompetenz lediglich auf die Medienproduktionskompetenz zu konzentrieren (die überbetriebliche Aus- und Fortbildung).

Daneben fördert die LFK aus Landesmitteln seit 2020 sieben regionale TV-Veranstalter, für die das Land jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 4,2 Mio. Euro bereitstellt. Die Prüfung des Rechnungshofs hat ergeben, dass die Ziele dieser Förderung weitgehend verfehlt wurden. Außerdem sorgt die Förderung für Wettbewerbsverzerrung. Eine dauerhafte staatliche Subventionierung privater Rundfunkveranstalter konterkariere zudem das duale Rundfunksystem. Der Rechnungshof schlägt daher vor, die Förderung der regionalen TV-Veranstalter zum 31.12.2023 zu beenden.

Beitrag Nr. 7:
IT der Regierungspräsidien (S. 93 ff.)
Informationssicherheit stärken - Management und Steuerung verbessern
Die Regierungspräsidien sind mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben aus verschiedenen Fachressorts betraut. Entsprechend vielfältig sind die dort eingesetzten IT-Fachverfahren.

Angesichts großer Projekte wie der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Registermodernisierung sowie des anhaltenden Bedarfs bei der Fachverfahrensmodernisierung steht die IT auch weiterhin vor großen Herausforderungen. Durch die Einführung eines geeigneten Projektmanagement-Werkzeugs könnten die vorhandenen IT-Ressourcen effizienter genutzt werden. Die Regelung zur Finanzierung der fachlichen Hard- und Software sollte evaluiert und auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden.

Beitrag Nr. 8:
Vergabewesen bei den Landesbetrieben Gewässer (S. 99 ff.)
Für die Landesbetriebe Gewässer sollten landeseinheitliche fachspezifische Regelungen für Vergabeverfahren erlassen und die Schaffung einer zentralen Vergabestelle geprüft werden
Die Landesbetriebe Gewässer bei den vier Regierungspräsidien sind für die Entwicklung und Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung sowie den zugehörigen Hochwasserschutz zuständig. Sie übernehmen dabei neben Betrieb und Unterhaltung auch Planungs- und Baumaßnahmen. Von 2018 bis Mitte 2022 führten die Landesbetriebe mehr als 1.800 Vergabeverfahren mit einem Auftragsvolumen von 362 Mio. Euro durch.

Bei seiner Prüfung stellte der Rechnungshof organisatorische Defizite fest. Es fehlen landesspezifische Regelungen für das Vergabewesen der Landesbetriebe Gewässer. Es wird kein einheitliches Vergabemanagementsystem eingesetzt. Des Weiteren wurden bei der Durchführung der Vergabeverfahren zahlreiche Mängel bzw. Defizite festgestellt.

Das Land sollte für die Landesbetriebe Gewässer landesspezifische Regelungen für die Vergabe einführen, eine zentrale Kompetenzstelle für das Vergabewesen einrichten und die Schaffung einer zentralen Vergabestelle prüfen. Es sollte Sorge dafür tragen, dass die Vergabeverfahren einheitlich und medienbruchfrei abgewickelt werden. Die Landesbetriebe Gewässer dürfen die Verfahrenshoheit nicht aus der Hand geben.

Beitrag Nr. 9:
Zuwendungen für die Sanierung von Schulgebäuden (S. 107 ff.)
Zuwendungen nach landesweit einheitlichen Maßstäben gewähren, Einhaltung des Vergaberechts sicherstellen
Der Rechnungshof hat die Gewährung von Zuwendungen für die Sanierung von Schulgebäuden im Zeitraum von 2017 bis 2019 mit einem Volumen von rund 730 Mio. Euro geprüft, wovon rund 476,5 Mio. Euro reine Landesmittel waren.

Dabei wurde festgestellt, dass die Bewilligungsstellen zum Teil nicht förderfähige Kosten für Unvorhergesehenes (Kostenpuffer) anerkannten. Eine Bewilligungsstelle berücksichtigte bei ihren Zuschussberechnungen deutlich zu hohe Sanierungsflächen. Dies führte teilweise zu erheblich überhöhten Zuwendungen.

Insbesondere bei der Beschaffung von Planungsleistungen wurde von den Kommunen häufig das Vergaberecht nicht beachtet.

Weiterhin wurde festgestellt, dass die Formulare zum Verwendungsnachweis inhaltlich widersprüchlich sind und zum Teil dem Haushaltsrecht widersprechen.

Der Rechnungshof empfiehlt, die Zuwendungen aus Gründen der Gleichbehandlung nach landesweit einheitlichen Maßstäben zu gewähren. Die Verwendungsnachweisprüfung muss den Vorgaben des Haushaltsrechts entsprechen und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Regierungspräsidien sollten die Einhaltung der vergaberechtlichen Regeln stichprobenweise überprüfen.

Beitrag Nr. 10:
Lernmanagementsysteme als Teil der Digitalen Bildungsplattform“ (S. 117 ff.)
Digitale Bildungsplattform: Sind zwei parallele Lernmanagementsysteme notwendig?
Nach dem Stopp des Vorgängerprojekts „ella“ hat das Kultusministerium das Projekt „Digitale Bildungsplattform“ neu aufgesetzt. Der im Herbst 2019 vorgestellte Ansatz sieht einen modularen Aufbau der Bildungsplattform vor.

Das Projektmanagement für die neue Bildungsplattform war grundsätzlich gut aufgestellt. Allerdings ist die Ausgabensituation im Projekt intransparent; hier sollte sowohl die interne Kosten- und Leistungsrechnung als auch die Darstellung im Staatshaushaltsplan verbesset werden. Ferner hält der Rechnungshof eine Beteiligung der überwiegend kommunalen Schulträger an den Kosten der „Digitalen Bildungsplattform“ für sachgerecht. Denkbar wäre hierbei eine pauschale Abgeltung.

Der Fokus der Prüfung des Rechnungshofs lag auf den beiden bereits produktiv eingesetzten Lernmanagementsystemen. Diese sind das zentrale Element des Moduls „Unterricht und Lernen“. Der parallele Betrieb zweier Systeme kann pädagogisch sinnvoll sein, verursacht aber Doppelarbeiten etwa für den Support oder für Schulungen. Das Kultusministerium sollte prüfen, ob perspektivisch die Festlegung auf nur noch eines der Systeme möglich ist.

Beitrag Nr. 11:
Dialogisiertes Abrechnungs- und Informationssystem (DAISY) beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (S. 123 ff.)
Abrechnungsverfahren für Gehälter und Beihilfe von Landesbeschäftigten gezielter überwachen - haushaltsrechtliche Vorgaben vollständig einhalten
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zahlt Gehälter und Zuschüsse zu Krankheitskosten von jährlich 17 Mrd. Euro an rund 444.000 Beschäftigte des Landes aus. Es setzt dafür das dialogisierte Abrechnungs- und Informationssystem DAISY ein.

Die Finanzkontrolle hat festgestellt, dass die Interne Revision des LBV ihre Kontrollaufgaben stärker auf Bereiche mit hohen Abrechnungsrisiken ausrichten sollte. Das vorhandene Risikomanagement sollte gezielt weiterentwickelt und darin alle Risiken systematisch bewertet werden. Das Personal sollte qualifiziert und technisch besser ausgestattet werden.

Im Abrechnungsverfahren DAISY werden einzelne haushaltsrechtliche Vorgaben noch nicht vollständig eingehalten. Auch die Verfahrensdokumentation, Konzepte zur Informationssicherheit und zum Datenschutz sind teilweise unvollständig und nicht aktuell. Das LBV hat bereits damit begonnen, die Empfehlungen der Finanzkontrolle umzusetzen.

Verbesserungspotenzial besteht auch beim Austausch der Daten mit DAISY zwischen den personalverwaltenden Dienststellen und dem Rechnungswesen des Landes. Die bestehenden Medienbrüche mit den personalverwaltenden Dienststellen sollten abgebaut und digitale Übertragungswege genutzt werden. Die Schnittstelle zwischen SAP (für das Rechnungswesen des Landes) und DAISY muss weiter optimiert werden. Damit wird sichergestellt, dass die Personalausgaben medienbruchfrei, vollständig, richtig und wirtschaftlich zugeordnet und überführt werden.

Beitrag Nr. 12:
Beteiligung des Landes an der Flughafen Friedrichshafen GmbH und an der Rhein-Neckar Flugplatz GmbH (S. 130 ff.)
Das Land sollte sich von Beteiligungen an der Flughafen Friedrichshafen GmbH und der Rhein-Neckar Flugplatz GmbH trennen
Weder bei der Flughafen Friedrichshafen GmbH noch bei der Rhein-Neckar Flugplatz GmbH ist ein wichtiges Landesinteresse erkennbar. Das Land hält eine Minderheitsbeteiligung über 5,74 Prozent. Diese ist nicht essenziell für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Der Bestand der Flughäfen ist durch die anderen Anteilseigner gesichert.

Die Landesregierung hat sich selbst bis 2040 die Netto-Treibhausgasneutralität zum Ziel gesetzt. Um dieses zu erreichen, propagiert sie eine Verlagerung der Verkehre auf die Schiene. Die Bodenseeregion ist verkehrstechnisch ausreichend angebunden. Seine Beteiligung an der Rhein-Neckar Flugplatz GmbH sieht das Land u. a. als wichtiges Signal in die Region. Dies genügt jedoch den gesetzlichen Anforderungen für eine Beteiligung des Landes nicht. Der Flugplatz Mannheim hat als Verkehrslandeplatz nicht einmal die Stellung als Flughafen. Er ist auch der einzige der 18 Verkehrslandeplätze in Baden-Württemberg, an dem das Land als Anteilseigner beteiligt ist. 100 Prozent der Flüge vom Flugplatz Mannheim sind zudem Kurzstreckenflüge, die das Land perspektivisch möglichst ersetzen möchte.

Beitrag Nr. 13:
Zuschüsse für mittelstands- und handwerkspolitisch wichtige Maßnahmen (S. 136 ff.)
Land stellte für Mittelstand und Handwerk 14,6 Mio. Euro Fördermittel bereit, ohne konkrete Ziele und ohne Erfolgskontrollen
Um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) dauerhaft in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, stellte das Land von 2015 bis 2021 insgesamt 14,6 Mio. Euro zur Verfügung. Damit fördert es 26 mittelstands- und handwerkspolitisch wichtige Maßnahmen. Bis Ende 2021 wurde nur knapp die Hälfte der Mittel in Anspruch genommen.

Ob die Fördermaßnahmen erfolgreich sind, kann das Wirtschaftsministerium nicht fundiert beurteilen. Es sollte die Förderziele daher konkret formulieren und Kennzahlen festlegen, um Erfolg und Wirkungen der Maßnahmen zu bewerten.

Der Rechnungshof sieht auch Verbesserungsmöglichkeiten bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen. Medienbrüche im Förderverfahren erschweren die Bearbeitung und sollten abgebaut, zur Verfügung stehende IT-Fachverfahren genutzt werden.

Neben dem Land fördern auch der Bund und die EU zahlreiche Beratungsangebote für KMU. Aufgrund der Angebotsvielfalt ist es dem Ministerium nicht möglich, die Angebote des Landes lückenlos mit denen anderer Anbieter abzugleichen und den Bedarf zu ermitteln, welcher somit in Frage steht.

Beitrag Nr. 14:
Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen (S 143 ff.)
Schulsozialarbeit: Kriterien für eine bedarfsgerechte Förderung definieren
Seit 2012 fördert Baden-Württemberg die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Das jährliche Fördervolumen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, von anfangs 15 Mio. Euro auf 43 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024. Gefördert werden die Personalkosten für Schulsozialarbeiter.

Durch die regelmäßige Erhöhung der Fördermittel konnte das Land bislang jeden eingehenden Antrag bewilligen. Landeseinheitliche Kriterien, um einen Bedarf für eine Förderung festzustellen, gibt es nicht. Die unterschiedlichen Voraussetzungen von Schulstandorten, die sozioökonomischen Faktoren der Schulen und Quartiere sowie die Zusammensetzung der Schülerschaft berücksichtigt das Förderprogramm nicht. Das Land wäre damit aktuell nicht in der Lage, bei der Förderung zu priorisieren. Dies wird aber voraussichtlich erforderlich, wenn das Land Bundesmittel im Rahmen des „Startchancen“-Programms einsetzen will.

Beitrag Nr. 15:
Förderprogramm „Landärzte“ neu ausrichten (S. 151 ff.)
Das Förderprogramm „Landärzte“ sollte evaluiert und neu aufgestellt werden
Die Landesregierung fördert seit 2012 Hausärzte mit bis zu 30.000 Euro, die sich in unterversorgten ländlichen Gebieten niederlassen wollen. Für diese Förderungen standen anfänglich 0,2 bis 0,5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung, seit 2020 sind es 2 Mio. Euro im Jahr. Die Zahl der Förderanträge und die ausgezahlten Fördermittel sind jedoch seit Jahren rückläufig. Zuletzt wurde nur gut ein Viertel der vorhandenen Mittel tatsächlich bewilligt. Der Rechnungshof empfiehlt, den Haushaltsansatz deutlich zu reduzieren.

Die Landesregierung hat das Förderprogramm während seiner über 10-jährigen Laufzeit nicht evaluiert. Auch als die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die für die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten Versorgung originär zuständig ist, ein eigenes Förderprogramm für Ärzte aufsetzte, wurde darauf nicht reagiert. So laufen seit mehreren Jahren zwei ähnlich ausgerichtete Förderprogramme unkoordiniert nebeneinander her. Das Sozialministerium sollte Gespräche mit der Kassenärztliche Vereinigung mit dem Ziel aufnehmen, dass diese die Abwicklung der Landesförderung als sinnvolle Ergänzung zu ihrer eigenen Förderung übernimmt. Der Rechnungshof sieht darin ein Modell, bereits vorhandene Expertise effektiv zu nutzen und die Förderziele des Landes effizient und wirtschaftlich zu erreichen.

Beitrag Nr. 16:
Förderung eines Neubaus beim Städtischen Klinikum Karlsruhe (S. 160 ff.)
Verfahren zur Ermittlung der zuschussfähigen Baukosten transparent und nachvollziehbar gestalten
Der Rechnungshof hat die Förderung des Landes für den Neubau von Haus M der Städtischen Klinikum gGmbH Karlsruhe geprüft, einem Krankenhaus der Maximalversorgung in Karlsruhe. Die Baumaßnahme wurde 2016 begonnen und 2021 fertiggestellt. Die Gesamtinvestition betrug laut Förderantrag 237 Mio. Euro. Die Förderung des Landes belief sich auf rund 105 Mio. Euro.

Es wurde festgestellt, dass das Sozialministerium und der Landesbetrieb Vermögen und Bau zur Ermittlung der förderfähigen Flächen und Kosten nicht dokumentierte Flächen- und Kostenkennwerte verwendete, die den Antragsstellern nicht mitgeteilt wurden.
Weiterhin wurde festgestellt, dass das Ministerium zur Beurteilung der Notwendigkeit kostenintensiver Investitionen, wie der Schaffung von OP-Räumen, keine eigene Bedarfsfeststellung trifft. Es verlässt sich ausschließlich auf die Angaben des Krankenhausträgers.

Der Rechnungshof empfiehlt, die Ermittlung der für die Förderhöhe maßgeblichen zuschussfähigen Baukosten transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Es sollten einheitliche und transparente Flächen- und Kostenkennwerte verwendet werden. Bei der Förderung von kostenintensiven OP-Räumen sollte das Ministerium eine eigene Bedarfsberechnung einführen, für den Bereich der Intensivbetten sollte eine landesweite Intensivbettenplanung eingeführt und diese im Krankenhausplan festgeschrieben werden.

Beitrag Nr. 17:
Qualität der Planungen im Staatlichen Hochbau (S. 167 ff.)
Mangelhafte Planungen bei Gebäuden des Landes
Der Rechnungshof stellt fest, dass die Anzahl der Baumaßnahmen mit gestörtem Bauablauf angestiegen ist. Die Bauverwaltung akzeptierte Planungen, die mangelhaft waren bzw. gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen. Besondere Herausforderungen in der Planung und Ausführung wurden offenbar nicht erkannt. In mehreren Fällen mussten Neubauten bereits nach wenigen Jahren der Nutzung saniert werden.

Das Land als Bauherr sollte die Planungen intensiver auf Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik prüfen. Abweichende, risikobehaftete Planungen sollten bereits in der Entwurfsplanung erkannt werden. Sonderlösungen sind engmaschiger zu überwachen, um Störungen im Bauablauf zu vermeiden.

Beitrag Nr. 18:
Forschungssemester an den Pädagogischen Hochschulen (S. 176 ff.)
Bei Forschungssemestern rechtliche Rahmenbedingungen einhalten
Professorinnen und Professoren an den staatlichen Hochschulen des Landes können für bestimmte Zwecke (hauptsächlich Forschungsvorhaben) unter Belassung ihrer Bezüge von der Verpflichtung zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen befreit werden. Die Freistellung dauert in der Regel ein Semester.

Der Rechnungshof hat exemplarisch an den sechs Pädagogischen Hochschulen des Landes geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen bei der Bewilligungspraxis eingehalten wurden. Beanstandungen ergaben sich bei der Wartezeit zwischen den Forschungssemestern, dem Umfang der Freistellung sowie dem Ergebnisbericht. Kritisch beurteilt der Rechnungshof, wenn Forschungssemester kurz vor dem Ruhestand bewilligt werden. Damit künftig eine rechtskonforme und sachgerechte Bewilligungspraxis sichergestellt wird, sollte das Wissenschaftsministerium eine Handreichung für alle Hochschularten auf den Weg bringen.

Beitrag Nr. 19:
Organisation und IT des Landesarchivs (S. 183 ff.)
Landesarchiv: Aufbauorganisation straffen, künftigen Arbeitsaufwand und Personalbedarf ermitteln, Migration der IT zur BITBW vorantreiben
Das Landesarchiv besteht aus einer Vielzahl von teils sehr kleinen Organisationseinheiten. Dadurch sind Aufgaben und Personal nicht optimal verteilt. Die Organisationsstruktur sollte verschlankt werden.

Durch den Umstieg der Landesverwaltung auf die digitale Aktenführung erwartet das Landesarchiv mittelfristig einen deutlichen Arbeitszuwachs: Es rechnet damit, dass die Dienststellen in den nächsten Jahren einen Großteil ihrer papiergebundenen Unterlagen zur Übernahme anbieten. Bislang fehlen dem Landesarchiv allerdings die erforderlichen Daten zu den relevanten Aktenmengen und zum Personalbedarf für deren Bearbeitung. Zum Bearbeitungsaufwand hat der Rechnungshof gemeinsam mit dem Landesarchiv Kennzahlen ermittelt. Hinsichtlich der Aktenmengen sollte der tatsächliche Bestand an Papierakten erhoben werden. Anschließend sollten - im Hinblick auf die zukünftig benötigten Archivflächen - entsprechende Standort- und Raumlösungen konzipiert werden.

Die IT des Landesarchivs wird bisher zum Großteil nicht durch den zentralen Dienstleister BITBW betrieben. Das Landesarchiv sollte eine möglichst umfassende Migration seiner Standard-IT zur BITBW vorbereiten. Gegebenenfalls notwendige Sonderlösungen sollten in Abstimmung mit dem Innenministerium umgesetzt werden, um Ineffizienzen oder spätere Inkompatibilitäten möglichst zu vermeiden.

Beitrag Nr. 20:
Erwerb und Verwaltung von Kunstgegenständen bei den Regierungspräsidien (S. 190 ff.)
Erwerb und Verwaltung von Kunstgegenständen professionalisieren und den Lagerbestand reduzieren
Das Land fördert seit 70 Jahren zeitgenössische baden-württembergische Künstlerinnen und Künstler, indem es ausgewählte Kunstwerke erwirbt. Diese Kunstgegenstände werden von den Regierungspräsidien ausgewählt, erworben und verwaltet. Mittlerweile befinden sich nahezu 30.000 Kunstwerke mit einem Anschaffungswert von 21,3 Mio. Euro im Landeseigentum. Zwei Drittel der Kunstwerke sind an staatliche Behörden, Museen und in einigen Fällen auch an kommunale Behörden und Einrichtungen verliehen. Rund ein Drittel der Kunstwerke ist in den Depots der vier Regierungspräsidien eingelagert.

Der Rechnungshof hat den Erwerb, die Verwaltung und die Verwendung dieser Kunstgegenstände geprüft und Optimierungspotenziale festgestellt. Aufgrund der begrenzten Depotflächen sollte das Land auf eine deutliche Reduzierung der Bestände durch Verkauf oder eine Versteigerung hinwirken. Die veraltete Richtlinie sollte aktualisiert und im Sinne der Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofs ergänzt werden.

Beitrag Nr. 21:
Badisches Staatstheater Karlsruhe (S. 198 ff.)
Aktuelle Herausforderungen verlangen eine umfassende Strategie
Das Badische Staatstheater Karlsruhe ist heute - gemessen an den Besucherzahlen - das drittgrößte Theater in Baden-Württemberg. Die Ausgaben für den laufenden Betrieb betrugen bis zum Beginn der Corona-Pandemie rund 50 Mio. Euro jährlich. Von den laufenden Betriebsausgaben konnte das Theater aus eigenen Einnahmen lediglich 7,1 Mio. Euro finanzieren. Das Defizit des Staatstheaters wird hälftig vom Land und der Stadt Karlsruhe getragen.

Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Perspektiven des Badischen Staatstheaters geprüft. Hierbei zeigten sich Verbesserungspotenziale sowohl beim Einspielergebnis als auch auf der Ausgabenseite. Optimiert werden sollte auch die betriebswirtschaftliche Steuerung und das Marketing. Beim Einspielergebnis hält der Rechnungshof eine Quote von 15 Prozent (gemessen an den laufenden Ausgaben) für nicht zu hoch.

Das Badische Staatstheater steht nicht nur wegen der geplanten Generalsanierung in den nächsten Jahren vor besonderen Herausforderungen, sondern auch wegen des sich verändernden Kultur- und Freizeitverhaltens des Publikums oder der Gewinnung von Fachkräften. Um diese Herausforderungen bewältigen zu können, fordert der Rechnungshof eine explizite Gesamtstrategie.