Denkschrift 2023

Die Corona-Pandemie gilt seit dem Frühjahr als überstanden. Jetzt muss das Land neue Herausforderungen meistern: Die durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine verursachte Energiekrise, Klimaschutz und Nachhaltigkeit fordern das Land nach wie vor stark, insbesondere finanziell.

Die Haushaltsjahre 2020 und 2021 waren von der Corona-Pandemie geprägt. Besonders deutlich wird dies am mit minus 3,3 Mrd. Euro stark negativen Finanzierungssaldo 2020. Verantwortlich dafür waren vor allem pandemiebedingt rückläufige Steuereinnahmen und kreditfinanzierte Mehrausgaben zur Bekämpfung der Pandemie und deren Folgen. 2021 erholten sich die Steuereinnahmen wieder und übertrafen das Vorkrisenniveau aus 2019 leicht. Das Land schloss das Haushaltsjahr 2021 mit einem positiven Finanzierungssaldo von 1,5 Mrd. Euro ab. Obwohl sich 2022 die Pandemie noch merklich auf die Landesfinanzen auswirkte, entwickelte sich die Einnahmeseite deutlich positiver als im Dezember 2021 angenommen. Der Finanzierungssaldo lag zum Jahresende 2022 im Haushaltsvollzug mit 3,5 Mrd. Euro im Plus. 

Der Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung zeigt weiter großen Handlungsbedarf. Für 2025 und 2026 sind zusammen mehr als 5,3 Mrd. Euro zu decken.
Seit 1. Januar 2020 gilt in Baden-Württemberg die Schuldenbremse. Sie hat sich in der Krise bewährt. Der Landeshaushalt sieht für 2023 im Soll eine Kreditermächtigung von rund 1,3 Mrd. Euro aufgrund der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse vor. Seit der Haushaltsaufstellung im Herbst 2022 hat sich die Konjunkturerwartung der Bundesregierung für 2023 allerdings aufgehellt. Wenn dieser Trend anhält, dürfte die zulässige Kreditaufnahme nach Abschluss des Haushaltsjahres deutlich geringer ausfallen, als sie im Haushaltssoll etatisiert ist. Deshalb regt der Rechnungshof in der Denkschrift 2023 an, auf die für 2023 etatisierte Kreditaufnahme insoweit zu verzichten, zumal mit dem erwarteten Rechnungsüberschuss 2022 weitere Deckungsmittel zur Kompensation einer Kreditaufnahme zur Verfügung stehen.

Neben den Beiträgen zum Landeshaushalt, die auch Grundlage für die Entlastung der Landesregierung sind, haben wir in dieser Denkschrift zwei weitere thematische Schwerpunkte behandelt: Die Digitalisierung und Förderprogramme des Landes.

Das Land hat sich selbst zum Ziel gesetzt, digitale Leitregion in Europa zu werden. Der Weg dahin ist allerdings noch lang. Wir begleiten ihn seit einigen Jahren mit einer Serie von Prüfungen mit dem Fokus auf IT und Digitalisierung.

Aus unserer Sicht positiv entwickelt hat sich der Stand der elektronischen Lernplattform des Landes. Der Beitrag Nr. 10 erläutert die Entwicklung bei einem Teil dieser Lernplattform, den Lernmanagementsystemen. Verbesserungspotenzial besteht dagegen bei der IT der Regierungspräsidien und dem Landesarchiv.
Das Land erledigt immer mehr Fachaufgaben nicht mehr rein personell, sondern wird dabei durch entsprechende IT- Fachverfahren unterstützt. Je mehr elektronische Systeme die Arbeit der Verwaltung erledigen, desto notwendiger wird auch deren Überprüfung durch die Finanzkontrolle im Hinblick auf ihre ordnungsgemäße Funktion. Daher hat die Finanzkontrolle eines der bedeutsamsten Fachverfahren des Landes, das Dialogisierte Abrechnungs- und Informationssystem DAISY, geprüft. Hierbei handelt es sich um ein Fachverfahren, welches elektronische Zahlungsanordnungen für die Landesoberkasse Baden-Württemberg erzeugt. DAISY ist dabei nicht unmittelbar in das Rechnungswesen des Landes integriert. Über dieses Verfahren weist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) jährlich mehr als 5 Mio. Zahlungen mit einem Volumen von 17 Mrd. Euro an. In dieser Prüfung wurden zahlreiche Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die nicht nur die Sicherheit des Verfahrens, sondern auch dessen Wirtschaftlichkeit verbessern sollen und das Risikomanagement betreffen. Das Finanzministerium und das LBV haben die Vorschläge des Rechnungshofs aufgegriffen.

Der dritte Schwerpunkt der Denkschrift - neben den Haushaltsthemen und der Digitalisierung - ist die Prüfung unterschiedlichster Förderprogramme. Sie reichen von der Förderung mittelstands- und handwerkspolitischer Maßnahmen über die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen, einem Förderprogramm zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum bis zur gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Förderung notwendiger Investitionen von Krankenhäusern. Auch bei der Prüfung der Landesanstalt für Kommunikation liegt der Schwerpunkt der Vorschläge des Rechnungshofs bei deren Förderungen. Keine der geprüften Fördermaßnahmen gleicht der anderen, entsprechend vielschichtig sind auch die Empfehlungen des Rechnungshofs. 

Insgesamt zeigen die Beiträge dieser Denkschrift die Vielfalt der Aufgaben der Landesverwaltung. Diese unterliegen derzeit einem intensiven Veränderungsprozess, der nicht nur den Kolleginnen und Kollegen der Finanzkontrolle viel abverlangt, sondern vor allem auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung. Umso mehr wissen wir es zu schätzen, dass wir von ihnen bei der Erfüllung unseres Prüfauftrags durch den intensiven Austausch und engagierte Diskussionen unterstützt wurden. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle dafür besonders bedanken.


Anhänge

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg war 2021 geordnet. Die geltenden Vorschriften wurden im Wesentlichen eingehalten. Die geprüften Einnahmen und Ausgaben waren überwiegend ordnungsgemäß belegt. Der Rechnungsüberschuss 2021 des Landes betrug 4,3 Mrd. Euro. Die nach 2022 übertragenen Ausgabereste wurden mit 7,7 Mrd. Euro festgestellt.


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Anhänge

Die Vermögensrechnung 2021 weist ein Vermögen des Landes von 85,6 Mrd. Euro aus. Dem stehen Verbindlichkeiten von 60,5 Mrd. Euro und Rückstellungen von 210,3 Mrd. Euro gegenüber.


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Das Land hat im abgelaufenen Jahr 958 Mio. Euro getilgt. Die Verschuldung des Landes sank auf 58,7 Mrd. Euro. Der Finanzierungssaldo war im Haushaltsvollzug 2022 mit 3,5 Mrd. Euro deutlich positiv. Die Brutto-Steuereinnahmen übertrafen das Vorkrisen-Niveau aus 2019 mit 46,4 Mrd. Euro deutlich.


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Anhänge

Das Land hat 2022 insgesamt 958 Mio. Euro Schulden getilgt. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung ist dennoch eine negative Buchung auf dem Kontrollkonto zur Schuldenbremse wahrscheinlich. 

Der Rechnungshof regt an, 2023 auf eine Kreditaufnahme möglichst zu verzichten.


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Anhänge

Die Ressorts passen die landesrechtlich geregelten Gebühren zu selten an. Dadurch entgehen dem Land Einnahmen.


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Einzelplan 02: Staatsministerium

Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) sollte ihren Ressourceneinsatz stärker auf ihre gesetzlichen Kernaufgaben konzentrieren. 
Projekte zur Förderung der Medienrezeptionskompetenz sollten künftig nicht mehr von der LFK gefördert werden. Die Förderung privater regionaler Fernsehveranstalter aus Haushaltsmitteln des Landes sollte beendet werden.


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Einzelplan 03: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Die Regierungspräsidien nehmen als Mittelbehörden zahlreiche Aufgaben für verschiedene Fachbereiche aus der gesamten Landesverwaltung wahr. Schon wegen der Vielfalt der bei den Regierungspräsidien eingesetzten IT-Fachverfahren, aber auch mit Blick auf anstehende Herausforderungen wie der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes kommt der Steuerung der Ressourcen eine besondere Bedeutung zu. Angesichts wachsender Gefährdungen müssen die Maßnahmen für die Informationssicherheit verstärkt werden.


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Bei der Durchführung von Vergabeverfahren durch die Landesbetriebe Gewässer stellte der Rechnungshof zahlreiche Fehler sowie organisatorische Defizite fest. Das Umweltministerium sollte landeseinheitliche fachspezifische Regelungen erlassen, eine Kompetenzstelle einrichten und die Schaffung einer zentralen Vergabestelle prüfen. Die Landesbetriebe sollten ein einheitliches Vergabemanagementsystem anwenden, das eine medienbruchfreie Abwicklung ermöglicht. Bedient sich das Land bei der Durchführung von Vergabeverfahren Dritter, darf es die Verfahrenshoheit nicht aus der Hand geben.


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Einzelplan 04: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Bei der Förderung von Schulsanierungen werden fehlerhafte Kostenschätzungen anerkannt. Die Bewilligungsstellen berechnen die Zuschüsse uneinheitlich. Bei nachträglichen Kostenminderungen erfolgen die Zuschusskürzungen ebenfalls nicht einheitlich. Die Bewilligungsstellen prüfen die Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß und stellen die Einhaltung des Vergaberechts nicht sicher. Den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens wurde, obwohl gesetzlich vorgesehen, in den Förderrichtlinien nicht Rechnung getragen.


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Das Kultusministerium hat das Folgeprojekt zu „ella“ grundsätzlich gut aufgestellt. Insbesondere der modulare Ansatz für die Bildungsplattform hat sich als sachgerecht erwiesen. Die Finanzierung des Projekts aus verschiedenen Haushaltsstellen erschwert einen Überblick über die Ausgabensituation.
Der parallele Betrieb zweier Lernmanagementsysteme verursacht Doppelarbeiten. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre die Entscheidung für nur noch ein System naheliegend.


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Einzelplan 06: Ministerium für Finanzen

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) sollte sein Risikomanagement weiterentwickeln und die Revisionsaufgaben risikoorientiert wahrnehmen. Vorhandene Medienbrüche zwischen Dienststellen und LBV sollten abgebaut und haushaltsrechtliche Verantwortlichkeiten geklärt werden. Auch die Übernahme von Abrechnungsdaten in das Rechnungswesen des Landes sollte optimiert werden. Schließlich sollte das LBV die Dokumentation des dialogisierten Abrechnungs- und Informationssystems DAISY vervollständigen.


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Eine Beteiligung des Landes an der Flughafen Friedrichshafen GmbH und der Rhein-Neckar Flugplatz GmbH ist nicht mehr erforderlich. Das Land sollte sich von diesen Beteiligungen trennen.


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Einzelplan 07: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Das Land stellte von 2015 bis 2021 insgesamt 14,6 Mio. Euro zur Verfügung, um 26 mittelstands- und handwerkspolitisch wichtige Maßnahmen zu fördern. Damit sollten insbesondere die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen im Land dauerhaft gestärkt werden.

In diesem Zeitraum wurden weniger als die Hälfte der veranschlagten Haushaltsmittel verausgabt. Das Wirtschaftsministerium nutzte keine geeigneten Kennzahlen, um die Verwaltungskosten und Zielerreichung der Förderung zu steuern.

Daneben förderte das Ministerium Beratungsangebote teilweise mit gleichen Zielsetzungen wie der Bund und die EU mit ihren Förderprogrammen.


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Einzelplan 09: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

Das Land fördert die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit jährlich steigenden Mitteln. Sie reichen aus, um praktisch jeden Förderantrag zu bewilligen. Eine Priorisierung war bislang nicht erforderlich. Sie wäre allerdings auch gar nicht möglich, da weder ein konkretes Förderziel definiert ist noch landeseinheitliche Kriterien zur Feststellung des Förderbedarfs existieren.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist wegen vieler manueller Arbeitsschritte für alle Beteiligten unnötig aufwendig. Es entspricht zudem nicht durchgehend den Anforderungen des Haushaltsrechts. Das Sozialministerium sollte eine den Spezifika des Förderprogramms angemessene haushaltsrechtliche Grundlage schaffen.


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Das Förderprogramm „Landärzte“ soll die ambulante ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern und verbessern. Antragszahlen und Bewilligungssummen waren in den vergangenen Jahren rückläufig; entsprechend sind die Haushaltsansätze zu hoch. Außerdem läuft das Förderprogramm parallel und inhaltlich unkoordiniert zu einem ähnlich ausgerichteten Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die Abwicklung der Landesförderung sollte nach Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigung übertragen werden.


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Bei der Berechnung der förderfähigen Kosten legte das Sozialministerium keine transparenten Kennwerte zugrunde. Vor der Beantragung bzw. Förderung von OP-Räumen und Intensivbetten sollte das Land eigene Bedarfsberechnungen erstellen und den Krankenhausplan des Landes anpassen.


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Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung

Das Land muss eine höhere Qualität in der Planung und Ausführung seiner Baumaßnahmen sicherstellen. Bei verschiedenen Projekten wurden Sonderlösungen realisiert, die mangelhaft bzw. nicht wirtschaftlich umsetzbar waren. Sogar bei Neubauten entstanden hierdurch Einschränkungen der Nutzung. Vereinzelt wurden fertiggestellte Maßnahmen zu Sanierungsfällen. Mängel und Störungen im Bauablauf müssen frühzeitiger erkannt werden.


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Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Die Hochschulen müssen bei der Bewilligung von Forschungssemestern die gesetzlichen Vorgaben beachten und dürfen Ausnahmen nur in begründeten Fällen zulassen. In den letzten beiden Jahren vor dem Ausscheiden einer Professorin oder eines Professors sollten die Rektorate kein Forschungssemester mehr bewilligen. Das Wissenschaftsministerium sollte durch Hinweise an die Hochschulen auf eine rechtskonforme und sachgerechte Entscheidungspraxis der Rektorate hinwirken.


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Die Organisationsstruktur des Landesarchivs Baden-Württemberg ist unnötig kleinteilig. Durch eine Straffung bei der Zahl der Referate sowie durch eine Zentralisierung von Querschnittstätigkeiten könnten die Aufgaben wirtschaftlicher wahrgenommen werden. Zumindest hinsichtlich seiner Standard-IT sollte das Landesarchiv eine Migration zur BITBW vorbereiten.

Das Landesarchiv erwartet in den kommenden Jahren einen erheblichen Anstieg des zu bearbeitenden Archivguts. Allerdings fehlen bislang belastbare Daten, anhand derer die Entwicklung des Arbeitsaufkommens und des Ressourcenbedarfs ermittelt werden könnten.


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Die Regierungspräsidien kaufen seit 70 Jahren Kunstwerke baden-württembergischer Künstler an. Dadurch befinden sich mittlerweile rund 30.000 Kunstwerke im Eigentum des Landes und müssen von den Regierungspräsidien verwaltet und gegebenenfalls eingelagert werden. Der Rechnungshof schlägt eine weitere Professionalisierung des Erwerbs und der Verwaltung der Kunstwerke und offensive Maßnahmen zur Reduzierung des Lagerbestandes vor.


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Beim Badischen Staatstheater Karlsruhe besteht Optimierungspotenzial in der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Auch steht das Theater in den kommenden Jahren vor neuen Herausforderungen, die nach einer umfassenden und expliziten Gesamtstrategie verlangen. Ein Einspielergebnis von mindestens 15 Prozent ist anzustreben.


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Einzelpläne

Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) sollte ihren Ressourceneinsatz stärker auf ihre gesetzlichen Kernaufgaben konzentrieren. 
Projekte zur Förderung der Medienrezeptionskompetenz sollten künftig nicht mehr von der LFK gefördert werden. Die Förderung privater regionaler Fernsehveranstalter aus Haushaltsmitteln des Landes sollte beendet werden.


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Die Regierungspräsidien nehmen als Mittelbehörden zahlreiche Aufgaben für verschiedene Fachbereiche aus der gesamten Landesverwaltung wahr. Schon wegen der Vielfalt der bei den Regierungspräsidien eingesetzten IT-Fachverfahren, aber auch mit Blick auf anstehende Herausforderungen wie der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes kommt der Steuerung der Ressourcen eine besondere Bedeutung zu. Angesichts wachsender Gefährdungen müssen die Maßnahmen für die Informationssicherheit verstärkt werden.


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Bei der Durchführung von Vergabeverfahren durch die Landesbetriebe Gewässer stellte der Rechnungshof zahlreiche Fehler sowie organisatorische Defizite fest. Das Umweltministerium sollte landeseinheitliche fachspezifische Regelungen erlassen, eine Kompetenzstelle einrichten und die Schaffung einer zentralen Vergabestelle prüfen. Die Landesbetriebe sollten ein einheitliches Vergabemanagementsystem anwenden, das eine medienbruchfreie Abwicklung ermöglicht. Bedient sich das Land bei der Durchführung von Vergabeverfahren Dritter, darf es die Verfahrenshoheit nicht aus der Hand geben.


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Bei der Förderung von Schulsanierungen werden fehlerhafte Kostenschätzungen anerkannt. Die Bewilligungsstellen berechnen die Zuschüsse uneinheitlich. Bei nachträglichen Kostenminderungen erfolgen die Zuschusskürzungen ebenfalls nicht einheitlich. Die Bewilligungsstellen prüfen die Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß und stellen die Einhaltung des Vergaberechts nicht sicher. Den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens wurde, obwohl gesetzlich vorgesehen, in den Förderrichtlinien nicht Rechnung getragen.


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Das Kultusministerium hat das Folgeprojekt zu „ella“ grundsätzlich gut aufgestellt. Insbesondere der modulare Ansatz für die Bildungsplattform hat sich als sachgerecht erwiesen. Die Finanzierung des Projekts aus verschiedenen Haushaltsstellen erschwert einen Überblick über die Ausgabensituation.
Der parallele Betrieb zweier Lernmanagementsysteme verursacht Doppelarbeiten. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre die Entscheidung für nur noch ein System naheliegend.


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Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) sollte sein Risikomanagement weiterentwickeln und die Revisionsaufgaben risikoorientiert wahrnehmen. Vorhandene Medienbrüche zwischen Dienststellen und LBV sollten abgebaut und haushaltsrechtliche Verantwortlichkeiten geklärt werden. Auch die Übernahme von Abrechnungsdaten in das Rechnungswesen des Landes sollte optimiert werden. Schließlich sollte das LBV die Dokumentation des dialogisierten Abrechnungs- und Informationssystems DAISY vervollständigen.


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Eine Beteiligung des Landes an der Flughafen Friedrichshafen GmbH und der Rhein-Neckar Flugplatz GmbH ist nicht mehr erforderlich. Das Land sollte sich von diesen Beteiligungen trennen.


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Das Land stellte von 2015 bis 2021 insgesamt 14,6 Mio. Euro zur Verfügung, um 26 mittelstands- und handwerkspolitisch wichtige Maßnahmen zu fördern. Damit sollten insbesondere die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen im Land dauerhaft gestärkt werden.

In diesem Zeitraum wurden weniger als die Hälfte der veranschlagten Haushaltsmittel verausgabt. Das Wirtschaftsministerium nutzte keine geeigneten Kennzahlen, um die Verwaltungskosten und Zielerreichung der Förderung zu steuern.

Daneben förderte das Ministerium Beratungsangebote teilweise mit gleichen Zielsetzungen wie der Bund und die EU mit ihren Förderprogrammen.


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Das Land fördert die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit jährlich steigenden Mitteln. Sie reichen aus, um praktisch jeden Förderantrag zu bewilligen. Eine Priorisierung war bislang nicht erforderlich. Sie wäre allerdings auch gar nicht möglich, da weder ein konkretes Förderziel definiert ist noch landeseinheitliche Kriterien zur Feststellung des Förderbedarfs existieren.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist wegen vieler manueller Arbeitsschritte für alle Beteiligten unnötig aufwendig. Es entspricht zudem nicht durchgehend den Anforderungen des Haushaltsrechts. Das Sozialministerium sollte eine den Spezifika des Förderprogramms angemessene haushaltsrechtliche Grundlage schaffen.


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Das Förderprogramm „Landärzte“ soll die ambulante ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern und verbessern. Antragszahlen und Bewilligungssummen waren in den vergangenen Jahren rückläufig; entsprechend sind die Haushaltsansätze zu hoch. Außerdem läuft das Förderprogramm parallel und inhaltlich unkoordiniert zu einem ähnlich ausgerichteten Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die Abwicklung der Landesförderung sollte nach Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigung übertragen werden.


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Bei der Berechnung der förderfähigen Kosten legte das Sozialministerium keine transparenten Kennwerte zugrunde. Vor der Beantragung bzw. Förderung von OP-Räumen und Intensivbetten sollte das Land eigene Bedarfsberechnungen erstellen und den Krankenhausplan des Landes anpassen.


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Das Land muss eine höhere Qualität in der Planung und Ausführung seiner Baumaßnahmen sicherstellen. Bei verschiedenen Projekten wurden Sonderlösungen realisiert, die mangelhaft bzw. nicht wirtschaftlich umsetzbar waren. Sogar bei Neubauten entstanden hierdurch Einschränkungen der Nutzung. Vereinzelt wurden fertiggestellte Maßnahmen zu Sanierungsfällen. Mängel und Störungen im Bauablauf müssen frühzeitiger erkannt werden.


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Die Hochschulen müssen bei der Bewilligung von Forschungssemestern die gesetzlichen Vorgaben beachten und dürfen Ausnahmen nur in begründeten Fällen zulassen. In den letzten beiden Jahren vor dem Ausscheiden einer Professorin oder eines Professors sollten die Rektorate kein Forschungssemester mehr bewilligen. Das Wissenschaftsministerium sollte durch Hinweise an die Hochschulen auf eine rechtskonforme und sachgerechte Entscheidungspraxis der Rektorate hinwirken.


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Die Organisationsstruktur des Landesarchivs Baden-Württemberg ist unnötig kleinteilig. Durch eine Straffung bei der Zahl der Referate sowie durch eine Zentralisierung von Querschnittstätigkeiten könnten die Aufgaben wirtschaftlicher wahrgenommen werden. Zumindest hinsichtlich seiner Standard-IT sollte das Landesarchiv eine Migration zur BITBW vorbereiten.

Das Landesarchiv erwartet in den kommenden Jahren einen erheblichen Anstieg des zu bearbeitenden Archivguts. Allerdings fehlen bislang belastbare Daten, anhand derer die Entwicklung des Arbeitsaufkommens und des Ressourcenbedarfs ermittelt werden könnten.


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Die Regierungspräsidien kaufen seit 70 Jahren Kunstwerke baden-württembergischer Künstler an. Dadurch befinden sich mittlerweile rund 30.000 Kunstwerke im Eigentum des Landes und müssen von den Regierungspräsidien verwaltet und gegebenenfalls eingelagert werden. Der Rechnungshof schlägt eine weitere Professionalisierung des Erwerbs und der Verwaltung der Kunstwerke und offensive Maßnahmen zur Reduzierung des Lagerbestandes vor.


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Beim Badischen Staatstheater Karlsruhe besteht Optimierungspotenzial in der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Auch steht das Theater in den kommenden Jahren vor neuen Herausforderungen, die nach einer umfassenden und expliziten Gesamtstrategie verlangen. Ein Einspielergebnis von mindestens 15 Prozent ist anzustreben.


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