Die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter

Die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter in Freiburg, Stuttgart und Tübingen bilden gemeinsam mit dem Rechnungshof die staatliche Finanzkontrolle Baden-Württemberg. Sie sind dem Rechnungshof nachgeordnet, ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den nachgeordneten Geschäftsbereichen der Landesministerien. 

Die Ämter gliedern sich jeweils in eine Amtsleitung und drei Fachreferate in Tübingen und Freiburg bzw. vier Fachreferate in Stuttgart.

Referate I

prüfen in den nachgeordneten Geschäftsbereichen des Innen-, Kultus-, Justiz, Sozial- und Wissenschaftsressorts.
Prüfungen der Informationstechnik werden im nachgeordneten Geschäftsbereich aller Ministerien durchgeführt.

Referate II

 prüfen in den nachgeordneten Geschäftsbereichen des Finanzressorts, insbesondere der Finanzämter, des Wirtschaftsressorts sowie im Ressort Ländlicher Raum. 

Referate III

prüfen in den nachgeordneten Geschäftsbereichen des Finanzressorts im Bereich Vermögen und Bau, sowie im Umwelt-, Verkehrs- und Bauressort. 
Prüfungen im baufachlichen und fachtechnischen Bereichen werden im nachgeordneten Geschäftsbereich aller Ministerien durchgeführt.

Referat IV (ausschließlich StRPA Stuttgart)

prüft den Bereich der Personalausgaben des Landes beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg. Dies beinhaltet die Prüfung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen, Entgelt, Beihilfe- und Heilfürsorgeleistungen sowie Reisekostenzahlungen und Umzugskostenvergütungen. 

Weitere Prüfbereiche sind die das Personal verwaltenden Dienststellen.