Denkschrift 2022

Die Veröffentlichung der Denkschrift 2022 erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem nach nunmehr über zwei Jahren Pandemie die Corona-Schutzmaßnahmen nahezu vollständig aufgehoben sind, andererseits aber weiterhin Unsicherheiten über das Auftreten eventueller Virusvarianten und die Entwicklung im Herbst des Jahres bestehen.

Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden infolge der Corona-Pandemie 14,6 Mrd. Euro neue Kredite aufgenommen. Dadurch stieg die haushaltsmäßige Verschuldung des Landes bis Ende 2021 auf 59,7 Mrd. Euro.

Gleichzeitig haben sich die Steuereinnahmen nach einem deutlichen Einbruch in 2020 erfreulicherweise wieder erholt und das Vorkrisenniveau von 2019 um fast 0,7 Mrd. Euro übertroffen. Das Haushaltsjahr 2021 schloss dann auch mit einem Rekord-Kassenüberschuss von 5,2 Mrd. Euro.

Diese positiven Entwicklungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nach der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung im Doppelhaushalt 2023/2024 noch ein Defizit von 5,4 Mrd. Euro an haushaltswirtschaftlichem Handlungsbedarf zu kompensieren gilt.

Zwar prognostiziert die Mai-Steuerschätzung 2022 steigende Steuereinnahmen auch für das Land. Allerdings reichen diese zum einen nicht, um den haushaltswirtschaftlichen Handlungsbedarf abzudecken. Zum anderen ist mehr als fraglich, ob damit die erhoffte dauerhafte Vor-Corona-Normalität

erreicht sein dürfte angesichts der noch offenen weiteren Entwicklung der Pandemie, vor allem aber angesichts der neu hinzugetretenen Unwägbarkeiten für die konjunkturelle Entwicklung und die öffentlichen Haushalte wie der Ukrainekrieg, gestörte Lieferketten, eine hohe und wohl nicht nur

vorübergehende Inflation. Die Risiken für den Haushalt des Landes bleiben also hoch, bei ohnehin hohem Schuldenstand und konkreten Pflichten zur Tilgung der Notlagenkredite ab 2024.

Für den Doppelhaushalt 2023/2024 müssen daher die konsequente Einhaltung der Schuldenbremse und eine restriktive Ausgabenpolitik handlungsleitend sein. Die aufgrund fehlender Nachfrage nicht benötigten Mittel des Beteiligungsfonds von rund 1 Mrd. Euro zumindest teilweise zur Schuldentilgung zu verwenden, war ein Schritt in die richtige Richtung. Ausreichend ist dieser Schritt aber nicht, wenn es darum geht, auch für die Zukunft Handlungsspielräume zu sichern. Auch das Risiko zunehmend steigender Zinsen sowie die damit verbundene Hypothek weiterer künftiger Kostenrisiken macht eine aktive Konsolidierung weiterhin zur notwendigen Aufgabe der Haushalts- und Finanzpolitik der Landesregierung. Erforderlich ist daher ein doppelt kritischer Blick auf die Notwendigkeit zusätzlicher Ausgaben.

Die Denkschrift zeigt aber auch Beispiele auf, wo wir Spielräume für mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz sehen.

So halten wir mehr Zielgenauigkeit beim Einsatz der öffentlichen Mittel für notwendig: Wenn beispielsweise Sondermittel gezielt zum Abbau des Antragsstaus bei Bau und Sanierung von Vereinssportanlagen zur Verfügung gestellt werden, sollten diese dann auch tatsächlich vollständig für diesen Zweck genutzt werden. Mehr Steuerungsbedarf sehen wir bei der für die

Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung zentralen Frage, wie die IT-Ausstattung des „Standardarbeitsplatzes“ künftig ausgestaltet sein soll, wenn aus heutiger Sicht die jetzt im Wesentlichen auf Services von Microsoft gestützte Lösung Ende 2025 ausläuft. Und Potenzial für eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung sehen wir in der konsequenten Nutzung digitaler Verfahren und besser organisierter Verfahrensabläufe beim Zulassungsverfahren und bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Hochschulen des Landes.

Zum Schluss gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, die uns immer wieder in hohem Maße bei der Erfüllung unseres Prüfauftrags unterstützen, an dieser Stelle wieder unser ausdrücklicher Dank!


Anhänge

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung 2020 des Landes Baden-Württemberg war geordnet. Die geprüften Einnahmen und Ausgaben waren überwiegend ordnungsgemäß belegt und die dafür geltenden Vorschriften wurden im Wesentlichen eingehalten. In 2020 unzulässig entnommene Corona-Mittel von 14 Mio. Euro sollten der Rücklage für Haushaltsrisiken wieder zugeführt werden.


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Die Optimierung der Vermögensrechnung ist ein kontinuierlicher Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Durch die Nachjustierung der Vermögensrechnung steigt die Aussagekraft stetig. Zunehmend sind Mehrjahresvergleiche möglich.


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Das Land schloss das Haushaltsjahr 2021 mit einem positiven Finanzierungssaldo von 1.451 Mio. Euro ab. Die Steuereinnahmen haben das Vorkrisenniveau von 2019 übertroffen. Die haushaltsmäßige Verschuldung ist um 3.693 Mio. Euro auf 59,7 Mrd. Euro gestiegen.


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Das Land hat 2020 und 2021 insgesamt 14,6 Mrd. Euro neue Schulden aufgenommen. Davon betrafen 8,1 Mrd. Euro Kredite zur Bekämpfung der Naturkatastrophe Corona-Pandemie. Bei den hiervon auf das Jahr 2021 entfallenden Notkrediten von 942 Mio. Euro war dies verfassungsrechtlich problematisch, weil ausreichend andere Deckungsmittel zur Verfügung standen.


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Mit der IT-Neuordnung war neben der Bündelung der Informationstechnik als weiteres Ziel die Entwicklung von Strategien für die Gesamtheit der Landes-IT verbunden. Eine umfassende IT-Strategie mit einem Zielbild, wohin sich die Gesamt-IT des Landes in den kommenden Jahren entwickeln soll, fehlt jedoch bislang. Der Fokus des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnologie und des Innenministeriums sollte sich stärker auf die strategische Gesamtsteuerung richten.

Die wachsenden Anforderungen an die Informationssicherheit zeigen, dass der eingeschlagene Weg der IT-Neuordnung richtig ist. Dennoch kommt die IT-Bündelung nicht wie ursprünglich erhofft voran. Um die Ziele der IT-Neuordnung und das bislang Erreichte nicht zu gefährden, sollte die Leistungsfähigkeit der Landesoberbehörde IT-Baden-Württemberg als zentraler IT-Dienstleisterin des Landes gestärkt werden.


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Der sogenannte „Standardarbeitsplatz“, das Kernstück der Bürokommunikation in der Landesverwaltung, basiert in hohem Maße auf Produkten von Microsoft. Für diese läuft der Support 2025 aus. Da der Hersteller nach heutigem Stand perspektivisch nur noch Produkte anbietet, welche die Nutzung seiner Cloud voraussetzen, stellen sich Fragen des Datenschutzes und der Datensouveränität für die Landes-IT drängender denn je.

Um die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung zu sichern, muss sich die Landesregierung dringend positionieren, wie der Standardarbeitsplatz, aber letztlich die gesamte Landes-IT künftig ausgerichtet sein soll. Angesichts des nur noch kurzen Zeitfensters sollte sie rasch ein Zielbild entwerfen, das die Anwendung von Open-Source-Produkten umfasst, die Umsetzung vorbereiten und entsprechend priorisieren.


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Der Einsatz und der Betrieb mobiler Endgeräte werden weitgehend dezentral durch die einzelnen Ressorts bzw. Dienststellen gesteuert. Diese Praxis weist unter Sicherheits- und Datenschutzaspekten, aber auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit erhebliche Schwächen auf. Durch eine Zentralisierung des Managements bei der IT Baden-Württemberg und einheitliche Vorgaben zur Nutzung mobiler Endgeräte könnten Sicherheitsrisiken verringert und die Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Eine einheitliche Produktstrategie würde das Erreichen dieser Ziele unterstützen.


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Einzelplan 03: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Die baden-württembergische Polizei unterstützt andere Länder weitaus häufiger, als sie selbst Unterstützung anfordert. Rein rechnerisch setzt die Bereitschaftspolizei rund 100 Einsatzkräfte ausschließlich für die Unterstützung anderer Länder ein. Der Bund finanziert die Ausrüstung der Bereitschaftspolizei mit. Allerdings bleibt die Ausstattung durch den Bund weit hinter dem Vereinbarten zurück. Das derzeitige Finanzierungs- und Erstattungssystem belastet das Land erheblich.


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Einzelplan 04: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Die vom Land zur Verfügung gestellten Sondermittel zum Abbau eines bestehenden Antragsstaus bei Bau und Sanierung von Vereinssportanlagen werden teilweise für andere Zwecke verwendet und nicht vollständig für den Abbau eingesetzt. Die Bewilligungsstellen prüfen die Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß und stellen die Einhaltung des Vergaberechts nicht sicher. Die Sportbünde berechnen die Zuschüsse nach nicht einheitlichen Maßstäben.


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Einzelplan 07: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Das Land hat 330 Mio. Euro für die „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe" bereitgestellt, um eine drohende Insolvenzwelle des Gastgewerbes in Folge der Corona-Pandemie zu verhindern. Insgesamt wurden nur 40 Prozent der verfügbaren Landesmittel benötigt. Aufgrund der vom Land festgelegten Förderkriterien wurden verfügbare Bundeshilfen teilweise durch Landesmittel ersetzt.


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Einzelplan 08: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz

Beim Haupt- und Landgestüt Marbach fehlen betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente. Vorgesehene Maßnahmen, mit denen die Wirtschaftlichkeit verbessert werden sollte, wurden nicht konsequent umgesetzt. Der Zuschussbedarf droht stark anzusteigen, wenn die bauliche Entwicklung nicht hinterfragt wird und Denkmalschutzmaßnahmen nicht wirtschaftlicher umgesetzt werden. Das Haupt- und Landgestüt Marbach sollte auf Aufgaben verzichten, die es nicht kostendeckend erledigen kann und die ebenso gut durch private Anbieter erbracht werden können.


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Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung

Bei der Bearbeitung der Grunderwerbsteuerfälle werden viele Arbeitsprozesse nicht maschinell unterstützt. Dieses Massenverfahren sollte baldmöglichst digitalisiert werden. Erwerbsvorgänge bei Personengesellschaften werden den Finanzämtern nicht immer angezeigt. Dafür sollte ein funktionierendes Kontrollsystem eingeführt werden.


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In den letzten fünf Jahren wurden nur geringe Fortschritte auf dem Weg zur klimaneutralen Nutzung der Landesgebäude erzielt. Das im Klimaschutzgesetz verankerte Ziel einer Netto-Treibhausgasneutralität der Landesverwaltung bis 2030 ist gefährdet. Die begrenzten Haushaltsmittel des Landes sollten stärker nach ihrer Klimaschutzwirkung priorisiert werden. Das Land sollte die Verbrauchsdaten aus dem Gebäudebetrieb vollständig und valide erfassen.


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Die Baumaßnahme war von Beginn an durch ein unzureichendes Kostenmanagement gekennzeichnet, eine Erhöhung der Baukosten von 35 auf deutlich mehr als 50 Mio. Euro war bereits vor Baubeginn absehbar. Die Maßnahme kostete letztlich 65 Mio. Euro. Das unzureichende Projektmanagement führte zu einem gestörten Bauablauf, der Nachträge und Verzögerungen mit sich brachte. Durch eine ungünstige Finanzierungsvereinbarung versäumte das Land zudem, die Stadt Stuttgart angemessen an den Mehrkosten zu beteiligen.


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Einzelplan 13: Ministerium für Verkehr

Das Verkehrsministerium legte eine Vielzahl von Förderprogrammen auf, ohne den Bedarf zu ermitteln. Viele Förderprogramme wurden kaum nachgefragt. Teilweise waren die Verwaltungskosten für die Abwicklung der Programme höher als das Bewilligungsvolumen.


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Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Das Land fördert zahlreiche Bachelorstudiengänge an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg mit einem maßvoll bemessenen Landeszuschuss. Zu großzügig sind dagegen die vom Land gewährte Projektförderung für kaum nachgefragte pflegewissenschaftliche Studiengänge und ihre 2021 vereinbarte Fortschreibung für fünf Jahre. Unwirtschaftlich ist der Betrieb der Außenstelle Reutlingen der Hochschule mit jährlich 35 Studienanfängerplätzen. Das Land und die Hochschule sollten deshalb Alternativen zu diesem Standort prüfen.


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Bei der Zulassung von Studienbewerbern hat sich das zentral organisierte Dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung grundsätzlich bewährt. Es sollte anwenderfreundlich weiterentwickelt und auf weitere Studiengänge erstreckt werden.

Verbesserungspotenziale sieht der Rechnungshof bei der Aufbau- und Ablauforganisation des Zulassungsverfahrens an den einzelnen Hochschulen. Durch Verfahrensoptimierungen vor Ort können die Hochschulen landesweit Einsparungen in Millionenhöhe erzielen.


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Bei der Organisation der Studierenden- und Prüfungsverwaltungen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften bestehen erhebliche Optimierungspotenziale. Durch Prozessverbesserungen und eine weitgehende Digitalisierung lässt sich ohne Qualitätsverlust an den einzelnen Hochschulen jeweils bis zu 1 Mio. Euro jährlicher Personalaufwand einsparen.


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