Rechnungshof mahnt Zukunftsfähigkeit des Landes an

Prüfer sehen keinen Reformbedarf bei der Schuldenbremse

 

Karlsruhe/Stuttgart: Am Donnerstag wurde die Denkschrift 2023 des Rechnungshofs Baden-Württemberg im Landtag beraten. Anlass für die Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Cornelia Ruppert, sich erstmals seit ihrem Amtsbeginn im Sommer 2023, an die Abgeordneten zu wenden.

„Die Herausforderungen sind gewaltig: Demographischer Wandel, Klimaschutz, Digitalisierung, Ausbau und Erneuerung der Infrastruktur. Jetzt kommt es auf das Priorisieren an,“ so Dr. Ruppert vor dem Parlament. Mit Blick auf eine maßvolle und nachhaltige Finanzpolitik sollte eine Reform der Schuldbremse daher nicht die erste Frage sein, die sich bei der Finanzierung von Investitionen stellt. Nach Auffassung des Rechnungshofs hat sich die Schuldenbremse auch in Krisenzeiten bewährt und gezeigt, dass die Schuldenbremse in der derzeitigen Ausgestaltung die Handlungsfähigkeit des Landes sichert.

Zum Thema Bürokratieabbau machte Präsidentin Dr. Ruppert deutlich, dass diese Diskussion niemanden aus der Verantwortung entlasse bezüglich der rechtmäßigen Verwendung unserer Steuergelder.

Zugespitzt gesagt, „dürfen wir das Geld nicht einfach auf die Straße legen. Wir müssen über die Verwendung unserer Mittel Rechenschaft ablegen können“, so Dr. Ruppert. Es brauche nun Mut, Möglichkeiten und Räume von Vereinfachungen auszuloten und zu nutzen.