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Der Rechnungshof ist eine Kollegialbehörde bestehend aus sieben Mitgliedern. Er setzt sich aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und den fünf Leiterinnen und Leitern der Fachabteilungen zusammen. Gemeinsam bilden sie den Senat, das Entscheidungsgremium des Rechnungshofs. Im Senat wird regelmäßig gemeinschaftlich über die Feststellung von Prüfungsergebnissen und Empfehlungen entschieden.

Die sieben Mitglieder des Rechnungshofs sind nach Art. 83 der Landesverfassung sachlich und persönlich so unabhängig wie Richter, also nur dem Gesetz unterworfen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Regierung, Parteien oder sonstige Betroffene Einfluss nehmen können. Der Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten muss der Landtag zustimmen.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden die Mitglieder des Rechnungshofs von Prüferinnen und Prüfern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Präsidialabteilung unterstützt.

Letzte Änderung dieses Artikels: 23.09.2020