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Denkschriften

In der jährlichen Denkschrift berichten wir dem Landtag und der Landesregierung über die Ergebnisse unserer wichtigsten Prüfungen, soweit dies für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann (vgl. Art. 97 LHO).

Die Denkschrift gliedert sich üblicherweise in drei Teile:
  • Teil A befasst sich mit der Haushaltsführung im engeren Sinne. Er legt dar, ob alle Einnahmen und Ausgaben rechnerisch korrekt und entsprechend den Vorgaben der LHO in den Landeshaushalt eingestellt wurden. Er vermittelt zudem einen Überblick über die Landesschulden.
  • Teil B enthält die Ergebnisse von Prüfungen des Rechnungshofs, die in ressortübergreifende Empfehlungen gemündet sind.
  • Teil C berichtet über wichtige Ergebnisse von Prüfungen, die nur für den Ressortbereich eines Landesministeriums von Bedeutung sind.

Letzte Änderung dieses Artikels: 19.07.2021