Die staatliche
Finanzkontrolle Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit §
10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei
zugänglich zu machen.
Diese
Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den
Anforderungen
Diese
Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10
Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die Inhalte der
Webseite entsprechen derzeit nicht gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. §
3 Absatz 1 – 4 und § 4 BITVO 2.0 sowie der Europäischen Norm (EN) 301 549 –
Version 2.1.2 (2018-08)
den technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit medialer Angebote in
Baden-Württemberg; im Einzelnen sind folgende Anforderungen der Tabelle A.1 des
Anhangs A der EN 301 549 nicht erfüllt:
-
Anforderung 9.1.1.1
Nicht-Text-Inhalt
-
Anforderung 9.1.3.1
Info und Beziehungen
-
Anforderung 9.1.4.3
Kontrast (Minimum)
-
Anforderung 9.1.4.4
Textgröße ändern
-
Anforderung 9.1.4.5
Bilder von Text
-
Anforderung 9.1.4.10
Automatischer Umbruch (Reflow)
-
Anforderung 9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge
-
Anforderung 9.2.4.7
Fokus sichtbar
-
Anforderung 9.4.1.1
Syntaxanalyse
Zudem sind
die folgenden Barrierefreiheitsvorgaben nicht erfüllt:
-
Deutsche
Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
-
Barrierefreiheit
von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO i. V. m. DIN ISO 14289-1 (PDF/UA-Standard)
Der
Internetauftritt dient als Archiv für Publikationen der Finanzkontrolle
Baden-Württemberg. Inhalte bzw. Dokumente sind zum Zweck der Information und
Recherche insbesondere von Presse und Abgeordneten sowie der interessierten
Öffentlichkeit in den Internetauftritt eingestellt. Sie werden nicht für aktive
Verwaltungsverfahren benötigt. Eine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie
Dokumente ist daher nicht vorgesehen (vgl. Art. 1 Abs. 4 Buchst. a) und h) der Richtlinie
(EU) 2016/2102).
Bei ab dem 23.09.2018 veröffentlichten
bzw. künftig erscheinenden PDF-Dokumenten bemühen wir uns, zeitnah eine
barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie ein bestimmtes Dokument benötigen,
das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne per
Telefon unter +49 721 926 2308 oder per E-Mail an pressestelle[at]rh.bwl.de
oder unter der bei Nummer 4. genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher
Form (zum Beispiel als Großdruck oder als Hörmedium) Sie die Datei benötigen
und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir Sie Ihnen senden dürfen.
Zur Behebung
dieser Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheitsvorgaben wird die Webseite
gegenwärtig einem Relaunch unterzogen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur
Barrierefreiheit
Diese
Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.
Die Aussagen
bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser
Erklärung beruhen auf einer Prüfung der Überwachungsstelle für mediale
Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Die Erklärung
wurde zuletzt am 02.11.2021
überarbeitet.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige
Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen unserer
Webseite können Sie uns gerne mitteilen. Bitte wenden Sie sich an:
Rechnungshof
Baden-Württemberg
Stabsstelle
/ Pressestelle
Stabelstr.
12
76133
Karlsruhe
Telefon: +49 721 926 2308
E-Mail: pressestelle[at]rh.bwl.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu
gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen
Anforderungen genügt, können Sie sich an den Rechnungshof Baden-Württemberg
wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden
Kontaktdaten finden Sie unter Nummer 4. dieser Erklärung.
Falls der
Rechnungshof Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO
vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die
Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit
Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3
Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der
Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie
folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Frau Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße
6
70173
Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: poststelle[at]bfbmb.bwl.de
Die
Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die
Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt-
oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften
Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit
des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird
hingewiesen.