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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die staatliche Finanzkontrolle Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte der Webseite entsprechen derzeit nicht gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 3 Absatz 1 – 4 und § 4 BITVO 2.0 sowie der Europäischen Norm (EN) 301 549 – Version 2.1.2 (2018-08)[1] den technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit medialer Angebote in Baden-Württemberg; im Einzelnen sind folgende Anforderungen der Tabelle A.1 des Anhangs A der EN 301 549 nicht erfüllt:

-        Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt

-        Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen

-        Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)

-        Anforderung 9.1.4.4 Textgröße ändern

-        Anforderung 9.1.4.5 Bilder von Text

-        Anforderung 9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)

-        Anforderung 9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge

-        Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar

-        Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse

Zudem sind die folgenden Barrierefreiheitsvorgaben nicht erfüllt:

-        Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0

-        Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO i. V. m. DIN ISO 14289-1 (PDF/UA-Standard)


Der Internetauftritt dient als Archiv für Publikationen der Finanzkontrolle Baden-Württemberg. Inhalte bzw. Dokumente sind zum Zweck der Information und Recherche insbesondere von Presse und Abgeordneten sowie der interessierten Öffentlichkeit in den Internetauftritt eingestellt. Sie werden nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt. Eine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie Dokumente ist daher nicht vorgesehen (vgl. Art. 1 Abs. 4 Buchst. a) und h) der Richtlinie (EU) 2016/2102).  

Bei ab dem 23.09.2018 veröffentlichten bzw. künftig erscheinenden PDF-Dokumenten bemühen wir uns, zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon unter +49 721 926 2308 oder per E-Mail an pressestelle[at]rh.bwl.de oder unter der bei Nummer 4. genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form (zum Beispiel als Großdruck oder als Hörmedium) Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir Sie Ihnen senden dürfen.

Zur Behebung dieser Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheitsvorgaben wird die Webseite gegenwärtig einem Relaunch unterzogen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

 Die Erklärung wurde zuletzt am 02.11.2021 überarbeitet.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen unserer Webseite können Sie uns gerne mitteilen. Bitte wenden Sie sich an:

Rechnungshof Baden-Württemberg
Stabsstelle / Pressestelle
Stabelstr. 12
76133 Karlsruhe

Telefon: +49 721 926 2308
E-Mail: pressestelle[at]rh.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an den Rechnungshof Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Nummer 4. dieser Erklärung.

Falls der Rechnungshof Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Frau Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: poststelle[at]bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.



[1] Im Folgenden EN 301 549

Letzte Änderung dieses Artikels: 02.11.2021