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Aufgaben und Ziele

Die Landesverfassung beauftragt den Rechnungshof mit der Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Über seine Prüfungsergebnisse hat er dem Landtag und der Landesregierung mindestens einmal jährlich zu berichten.

Der Rechnungshof legt selbst fest, was konkret geprüft werden soll. Gegenstand der Prüfung sind alle Behörden und Einrichtungen des Landes, die mit öffentlichen Geldern aus dem Landeshaushalt oder mit Rundfunkbeiträgen ihre Aufgaben wahrnehmen. Kontinuierlich geprüft werden neben den Behörden des Landes auch Landesbetriebe, Universitäten, die Betätigung des Landes bei Unternehmensbeteiligungen oder beispielsweise der SWR. Bei Einrichtungen und Unternehmen, die nicht Teil der Landesverwaltung sind, kann der Rechnungshof prüfen, ob vom Land gezahlte Zuwendungen (Subventionen) bestimmungsgemäß verwendet worden sind.

Die Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist die fundamentale Aufgabe des Rechnungshofs. Daneben gewinnt seine beratende Funktion zunehmend an Bedeutung. Nachteile für das Land sollen möglichst schon im Entstehen vermieden werden. In seinem jährlichen Bericht an den Landtag, der Denkschrift, weist der Rechnungshof somit nicht nur auf fehlerhaftes Verhalten hin, sondern legt auch konkrete Verbesserungsmöglichkeiten dar.

Der Rechnungshof unterstützt mit seiner Arbeit Landtag, Regierung und Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Er versteht sich darüber hinaus auch als Anwalt der Steuerzahler, da sämtliche Prüfungen und Beratungsleistungen letztlich dazu dienen, die öffentlichen Gelder - also die Steuergelder des Bürgers - zielgerichtet und sparsam einzusetzen.

Letzte Änderung dieses Artikels: 23.09.2020