Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW)

Gutachtliche Äußerung vom 30.04.2019 (Einzelplan 04)

In einer gutachtlichen Äußerung gemäß § 88 Abs. 3 LHO untersuchte der Rechnungshof auf Ersuchen des Landtags die Vorgänge im Zusammenhang mit der Software ASV-BW. Nach 13 Jahren Projektlaufzeit waren die mit der Entwicklung von ASV-BW verfolgten Ziele nicht erreicht. Insbesondere die Projektziele zu Kosten, Zeiten und Leistungen wurden deutlich verfehlt. Darüber hinaus waren erhebliche Mängel im Projektmanagement festzustellen. Der Rechnungshof empfahl, die Nutzung von ASV-BW an allen Schulen verpflichtend vorzugeben und die Umsetzung von Kernfunktionalitäten zu priorisieren. Die Software ASV-BW und ASD-BW, das zentrale Informations- und Planungsinstrument der Schulverwaltung, sollten weiterentwickelt werden, um sämtliche Statistik- und Steuerungsdaten einschließlich anonymisierter Schülerindividualdaten mit diesen Verfahren gewinnen bzw. verarbeiten zu können. Auch die Benutzerfreundlichkeit der Software und die Kommunikationsstrategie sollten verbessert werden. Daneben sollten die Erfahrungen der Schulen stärker berücksichtigt werden. Auch die oberen und unteren Schulaufsichtsbehörden sollten besser in das Projekt eingebunden werden. Das Nebeneinander von dezentralen und zentralen Betriebskonzepten sollte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüft und ein Informationssicherheitskonzept erstellt werden. Außerdem empfahl der Rechnungshof, eine Verständigung mit den Kommunalen Landesverbänden und den privaten Schulträgern über eine finanzielle Beteiligung an den Kosten von ASV-BW herbeizuführen und die IT-Verfahren im Kultusbereich insgesamt zu konsolidieren.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, das mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmte Konzept für den Rollout unter Berücksichtigung der bereitgestellten Haushaltsmittel umzusetzen. Daneben sollten Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden zu einer Kostenbeteiligung geführt werden. Dabei sollte eine Kostenbeteiligung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) mindestens in Höhe von 0,75 oder 1 Mio. Euro preisindexiert für die Aufwendungen zur Weiterentwicklung und den Betrieb von ASV-BW erreicht werden. Bis Mitte November 2019 sollte mitgeteilt werden, wie viele Schulen (aufgeteilt nach Art der Schulen) die amtliche Schulstatistik im Oktober 2019 aus ASV-BW abgegeben haben. Des Weiteren sollte ein Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorgelegt werden, in dem ein abschließendes Datum der Migration aller öffentlichen Schulen auf ASV-BW bis zum Ende des Schuljahrs 2021/22 vorgegeben wird. Darüber hinaus sollte halbjährlich, beginnend im März 2020, über den Stand der Softwareeinführung berichtet werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zum Stand 1. August 2022 hätten sich alle angeschriebenen öffentlichen Schulen für den Rollout angemeldet. Seit Jahresbeginn 2022 hätten 3.617 öffentliche und private Schulen aktiv Daten zwischen ihrer lokalen Installation und den zentralen Servern ausgetauscht. An 184 öffentlichen Schulen stehe zum genannten Zeitpunkt eine vollständige Installation von ASV-BW noch aus. Zum Schuljahr 2022/2023 seien die öffentlichen Schulen verpflichtet worden, ASV-BW einzuführen. Die Statistikabgabe über ASV-BW werde erst ab dem Schuljahr 2023/2024 verpflichtend.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag:

1. über die Anzahl der Schulen (aufgeteilt nach Art der Schulen), die die amtliche Schulstatistik über ASV-BW im Oktober 2023 abgegeben haben,

2. über die Anzahl der Schulen (aufgeteilt nach Art der Schulen), die die amtliche Schulstatistik nicht über ASV-BW im Oktober 2023 abgegeben haben,

bis zum 15. Dezember 2023 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 12.05.2023