Nutzung und Finanzierung von länderübergreifenden IT-Programmen

Denkschrift 2012, Beitrag Nr. 7 (Mehrere Einzelpläne)

Die Kieler Beschlüsse enthalten Regelungen für den Austausch von IT-Program­men zwischen Bund, Ländern und Kommunen und sollen Grundlage für deren Zusammenarbeit im IT-Bereich sein. Sie wurden 1968 vom Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung gefasst und 1979 zuletzt aktualisiert. Die IT-Landschaft hatte sich seither jedoch grundlegend gewandelt. Die Kieler Beschlüsse waren noch zu Zeiten weniger Großrechner und Standardprogramme entstanden. Nunmehr wurde die IT von einer großen Vielfalt an Geräten, Technologien, Standardprogrammen und weiteren Anwendungen bestimmt. Parallel dazu wurde im Haushaltsrecht die „Interne Verrechnung“ nach § 61 Landeshaushaltsordnung verankert. Danach muss landesintern die von einer Organisationseinheit erbrachte Leistung der abnehmenden Organisationseinheit grundsätzlich in Rechnung gestellt werden. Eine kostenlose Abgabe von IT-Programmen oder eine unzureichende, die eigenen Aufwände nicht berücksichtigende Subventionierung anderer Gebietskörperschaften bei der Weitergabe, der Entwicklung oder Pflege von IT-Programmen war deshalb nicht sachgerecht.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung zunächst gebeten, die Standardisierung von IT-Programmen und deren Wirtschaftlichkeit durch weitere Kooperationen länderübergreifend voranzutreiben. Sie sollte sich aktiv in die Evaluierung der sogenannten Kieler Beschlüsse im Rahmen eines Auftrags des IT-Planungsrats einbringen. Dabei sollte sie darauf hinwirken, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle und die Standardisierung von IT-Programmen fördernde Konditionen für deren Weitergabe und Nutzung entwickelt und abgestimmt werden.

Weiterhin wurde die Landesregierung gebeten, über die vom IT-Planungsrat beschlossene Weiterführung der Maßnahme „Evaluierung der Kieler Beschlüsse“ zu berichten.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat verschiedene Kooperationen und in Baden-Württemberg eingeführte IT-Programme angeführt, die einer länderübergreifenden Standardisierung dienen. Zur Evaluierung der Kieler Beschlüsse hat sie berichtet, dass der IT-Planungsrat die Arbeiten mit einem Gutachten und einem Leitfaden zur Gestaltung vertraglicher Software-Kooperationen vorläufig beendet habe. Gutachten und Leitfaden sollen über drei Jahre erprobt werden. Danach wolle der IT-Planungsrat prüfen, ob ein Bedarf für ein zentrales interaktives Informationsangebot bestehe, und ob darüber hinaus eine Neufassung der Kieler Beschlüsse angestrebt werden solle.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 05.02.2015 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die vom Rechnungshof formulierten Ziele wurden erreicht. Insbesondere stellt der Leitfaden eine wertvolle Hilfe im Umgang mit länderübergreifenden IT-Kooperatio­nen dar. Die bis 2017 gesammelten Erfahrungen der Verwaltungen und die Bewertung durch den IT-Planungsrat bleiben abzuwarten bzw. sind zu verfolgen.