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Denkschrift 2022

Vorwort

Die Veröffentlichung der Denkschrift 2022 erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem nach nunmehr über zwei Jahren Pandemie die Corona-Schutzmaßnahmen nahezu vollständig aufgehoben sind, andererseits aber weiterhin Unsicherheiten über das Auftreten eventueller Virusvarianten und die Entwicklung im Herbst des Jahres bestehen.

Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden infolge der Corona-Pandemie 14,6 Mrd. Euro neue Kredite aufgenommen. Dadurch stieg die haushaltsmäßige Verschuldung des Landes bis Ende 2021 auf 59,7 Mrd. Euro.

Gleichzeitig haben sich die Steuereinnahmen nach einem deutlichen Einbruch in 2020 erfreulicherweise wieder erholt und das Vorkrisenniveau von 2019 um fast 0,7 Mrd. Euro übertroffen. Das Haushaltsjahr 2021 schloss dann auch mit einem Rekord-Kassenüberschuss von 5,2 Mrd. Euro.

Diese positiven Entwicklungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nach der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung im Doppelhaushalt 2023/2024 noch ein Defizit von 5,4 Mrd. Euro an haushaltswirtschaftlichem Handlungsbedarf zu kompensieren gilt.

Zwar prognostiziert die Mai-Steuerschätzung 2022 steigende Steuereinnahmen auch für das Land. Allerdings reichen diese zum einen nicht, um den haushaltswirtschaftlichen Handlungsbedarf abzudecken. Zum anderen ist mehr als fraglich, ob damit die erhoffte dauerhafte Vor-Corona-Normalität

erreicht sein dürfte angesichts der noch offenen weiteren Entwicklung der Pandemie, vor allem aber angesichts der neu hinzugetretenen Unwägbarkeiten für die konjunkturelle Entwicklung und die öffentlichen Haushalte wie der Ukrainekrieg, gestörte Lieferketten, eine hohe und wohl nicht nur

vorübergehende Inflation. Die Risiken für den Haushalt des Landes bleiben also hoch, bei ohnehin hohem Schuldenstand und konkreten Pflichten zur Tilgung der Notlagenkredite ab 2024.

Für den Doppelhaushalt 2023/2024 müssen daher die konsequente Einhaltung der Schuldenbremse und eine restriktive Ausgabenpolitik handlungsleitend sein. Die aufgrund fehlender Nachfrage nicht benötigten Mittel des Beteiligungsfonds von rund 1 Mrd. Euro zumindest teilweise zur Schuldentilgung zu verwenden, war ein Schritt in die richtige Richtung. Ausreichend ist dieser Schritt aber nicht, wenn es darum geht, auch für die Zukunft Handlungsspielräume zu sichern. Auch das Risiko zunehmend steigender Zinsen sowie die damit verbundene Hypothek weiterer künftiger Kostenrisiken macht eine aktive Konsolidierung weiterhin zur notwendigen Aufgabe der Haushalts- und Finanzpolitik der Landesregierung. Erforderlich ist daher ein doppelt kritischer Blick auf die Notwendigkeit zusätzlicher Ausgaben.

Die Denkschrift zeigt aber auch Beispiele auf, wo wir Spielräume für mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz sehen.

So halten wir mehr Zielgenauigkeit beim Einsatz der öffentlichen Mittel für notwendig: Wenn beispielsweise Sondermittel gezielt zum Abbau des Antragsstaus bei Bau und Sanierung von Vereinssportanlagen zur Verfügung gestellt werden, sollten diese dann auch tatsächlich vollständig für diesen Zweck genutzt werden. Mehr Steuerungsbedarf sehen wir bei der für die

Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung zentralen Frage, wie die IT-Ausstattung des „Standardarbeitsplatzes“ künftig ausgestaltet sein soll, wenn aus heutiger Sicht die jetzt im Wesentlichen auf Services von Microsoft gestützte Lösung Ende 2025 ausläuft. Und Potenzial für eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung sehen wir in der konsequenten Nutzung digitaler Verfahren und besser organisierter Verfahrensabläufe beim Zulassungsverfahren und bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Hochschulen des Landes.

Zum Schluss gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, die uns immer wieder in hohem Maße bei der Erfüllung unseres Prüfauftrags unterstützen, an dieser Stelle wieder unser ausdrücklicher Dank!

  1. Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
  2. Ressortübertgreifende Empfehlungen
  3. Besondere Prüfungsergebnisse