Vergabebeschleunigung - Vergabe öffentlicher Bau- und Dienstleistungen, Umsetzung und Wirkung der Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge

26.04.2012

Der Rechnungshof untersuchte landesweit die Vergabe öffentlicher Bau- und Dienstleistungen bei staatlichen und kommunalen Vergabestellen. Die Datenbasis bilden mehr als 16.000 Vergaben der Jahre 2007 bis 2011 aus dem Hochbau, Straßenbau, Gewässerunterhalt und -ausbau, Hochwasserschutz und Gebäudemanagement. Umsetzung und Wirkung der Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge (VwV Beschleunigung öA) wurden bewertet. Potenzial zur Beschleunigung von wirtschaftlichen Vergaben wird aufgezeigt.

 

Allgemeine Feststellungen

 

·    Die VwV Beschleunigung öA hat ihr Ziel verfehlt. Etliche Dienststellen haben die VwV Beschleunigung öA kaum angewandt. Die Verwaltung hat die Vergabeverfahren nicht maßgeblich beschleunigt.

 

·    Durch die Umsetzung der VwV Beschleunigung öA ist der Anteil der Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben insbesondere im staatlichen Hochbau zulasten der Öffentlichen Ausschreibung gestiegen.

 

·    Die mit Abstand wirtschaftlichsten Angebote erzielen öffentliche Auftraggeber mit der Öffentlichen Ausschreibung. Die Angebotspreise sind bezogen auf die Kostenberechnung fünf Prozent günstiger als bei Beschränkten Ausschreibungen.

 

·    Bei öffentlich ausgeschriebenen Leistungen werden weniger Nachträge abgerechnet als bei Beschränkten Ausschreibungen. Die Öffentliche Ausschreibung bietet daher die höchste Kostensicherheit.

 

·    Weder die Präqualifikation noch die Eigenerklärung führten zur Entlastung der Verwaltung oder zur Beschleunigung der Verfahren.

 

·    Die befürchtete allgemeine Steigerung der Baupreise blieb aus.

 

Feststellungen beim staatlichen Hochbau:

 

·    Durch den Rückgang der Öffentlichen Ausschreibung mit weniger Wettbewerb entstand dem Land ein finanzieller Nachteil von mindestens zwei Millionen Euro je Jahr.

 

·    Die Bearbeitungszeit der Vergaben von der Submission bis zum Zuschlag betrug bei Öffentlichen Ausschreibungen im Mittel 27 Kalendertage. Die VwV Beschleunigung öA hat nicht zu schnelleren Verfahren geführt.

 

·    Eine Überhitzung des Marktes war im staatlichen Hochbau nicht feststellbar. Die Anzahl der Angebote bei Öffentlichen Ausschreibungen ist in den letzten vier Jahren gestiegen.

 

·    Als besonders wettbewerbsfördernd erwies sich eine große Anzahl von Angeboten, die zu mehr Wirtschaftlichkeit durch günstigere Auftragssummen führte.

 

·    Der Großteil der Vergabestellen schätzte den Nutzen der VwV Beschleunigung öA als „sehr gering“ ein.

 

·    84 Prozent der Aufträge gehen an Unternehmen aus Baden-Württemberg. Aufträge an ausländische Unternehmen wurden von 2007 bis 2010 in keinem Fall erteilt.

 

Der Rechnungshof empfiehlt daher:

 

·    Die Regelungen der VwV Beschleunigung öA sollten nicht dauerhaft in das Vergaberecht aufgenommen werden.

 

·    Der Anteil der Öffentlichen Ausschreibungen ist zu erhöhen. Dadurch kann das Land allein beim staatlichen Hochbau jedes Jahr mindestens zwei Millionen Euro einsparen.

 

·    Bei Beschränkten Ausschreibungen sind grundsätzlich acht Bieter zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.

 

·    Die stark abweichenden Bearbeitungszeiten bei der Vergabe in den Dienststellen des Landesbetriebs Vermögen und Bau sind zu beseitigen.

 

·    Aufwand und Nutzen der Präqualifikation von Unternehmen und deren Eigenerklärung sind kritisch zu hinterfragen.

 

·    Insbesondere beim Landesstraßenbau und bei den vier Landesbetrieben Gewässer bei den Regierungspräsidien ist sicherzustellen, dass zum verbesserten Controlling und zur Steuerung landesweite Auswertungen von Vergaben möglich sind.

 

Letzte Änderung dieses Artikels: 12.08.2013